Fürst Johann II. dankt Prinz Eduard für die als Gesandter in Wien geleisteten Dienste


Maschinenschriftliches Schreiben von Fürst Johann II. an Prinz Eduard, gegengez. Regierungschef Josef Ospelt [1]

8.7.1921, Wien

Lieber Herr Neffe Prinz Eduard!

Euer Liebden haben Mir die Bitte um Enthebung vom Amte Meines Gesandten in Wien, auf das Ich Sie im Mai des Jahres 1919 berief, unterbreitet. [2]

Indem Ich Mich bestimmt finde, dieser Bitte in Würdigung der dafür vorgebrachten Gründe in Gnaden zu willfahren, fühle Ich Mich gedrängt, zugleich der Verdienste wärmstens zu gedenken, die Euer Liebden sich in nun mehr als zweijähriger angestrengter Tätigkeit um Mich, Mein Haus und Mein Land erworben haben.

Euer Liebden waren in schwerer Zeit schwere Aufgaben gestellt. Es galt, das Fürstentum aus der schwierigen Lage herauszuführen, in die es durch den Weltkrieg und durch den in seinem Gefolge aufgetretenen Umsturz geraten war; es galt, die Anerkennung der Neutralität des Fürstentumes und der Souveränität Meines Hauses und Landes durch die Friedenskonferenz, die Grossmächte und den Völkerbund zu erwirken und die Angliederung des Fürstentumes an den letzteren anzubahnen.

Der von hingebungsvollem Eifer beseelten, unermüdlichen Arbeit Euer Liebden ist es gelungen, diesen grossen Aufgaben gerecht zu werden und damit die Grundlagen für die Sicherung der Selbständigkeit des Fürstentumes zu schaffen, wie auch für seine gedeihliche Weiterentwicklung vorzusorgen.

Ich spreche Euer Liebden für diese Mir und Meinem Lande unter besonders schwierigen Verhältnissen geleisteten wertvollen Dienste Meinen besonderen Dank und Meine volle Anerkennung aus [3] und verbleibe

Euer Liebden

wohlgesinnter Oheim

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[1] LI LA SF 01/1921/ad 101. Ein weiteres Exemplar in LI LA V 003/1144.
[2] LI LA SF 01/1921/ad 100, Prinz Eduard an Johann II., 6.7.1921.
[3] Johann II. verlieh Prinz Eduard zudem die Regierungsjubiläum-Erinnerungsmedaille (LI LA SF 01/1921/099, Johann II. an Prinz Eduard, 8.7.1921; LI LA V 003/1144) und sprach ihm eine Lebensrente von jährlich 12'000 tschechoslowakischen Kronen zu (LI LA SF 01/1922/020, Erlass Kabinettskanzlei, 12.1.1922).