Fürstliche Entschliessung betr. die Ausfertigungvon Reisepässen (darin: schulpflichtige Schwabenkinder)


[Fürstliche Entschliessung
betr. die Ausfertigungvon Reisepässen]
[1]

vom 10. März 1843

Seine Durchlaucht haben über den in Folge des Berichts des Oberamtes vom 10ten Februar v[origen] J[ahres] Nr. 343 erstatteten Vortrag wegen Verausgabung des durch hierortig[e] Besorgung für den Riss Reisepässe Planquette gegen die vom Amtsschreiber Miliczek nachgewiesenen Anschaffungskosten ohne Papier mehr entfallenen Betrages aus der Landeskassa dahir zu entschliessen gnädigst geruhet: dass für die Zukunft die Reisepässe unentgeldlich

„auszufertigen sind und dass nur der hiezu verwendete Stempel einzuheben kommt, welcher nicht mehr nach der 4ten Klasse mit 3 x, sondern nach der 3ten Klasse mit 15 x in Anwendung zu bringen und die ganze Auslage so wie die ganze Einnahme der Landeskassa zu überweisen ist.

Das Alter der Schulpflicht ist nicht zu hoch anzusetzen und an schulpflichtige Kinder keine Wanderungsbewilligung zu ertheilen. Die vorhandenen mit 3 x Stempel versehenen Pässe sind noch zu verwenden und jeder Stempel strenge einzuheben."

Als Entschädigung für den Amtsschreiber Miliczek geruhten S. D. demselben eine Personalzulage von jährlich 60 Gulden R. W. gnädigst zu bewilligen.

Da die Pässe pro 1843 dermal mit einem 15 x Stempel versehen wurden und mit 1. April des Jahres zur Verwendung kommen, so wird auch dem Amtsschreiber Miliczek die ihm gnädigst bewilligte jährliche Personalzulage von diesem Tage an hiemit angewiesen, wovon derselbe auch zu verständigen ist.

Nachdem S. D. zugleich die Absicht gnädigst auszusprechen geruhten, ob es nicht ohne Nachtheil für die Landeskasse ausführbar wäre, dass für die zu ertheilende Wanderbewilligung unter 14 Tagen ein Pass mit einem 3 x und auf länger als 14 Tagen einen Pass mit 15 x Stempel verwendet werde, so hat das Oberamt baldigst u. z. bis Ende April hierüber sich gutachtlich auszusprechen und für diesen Fall auch der Bedarf an mit 3 x Stempel versehenen Pässen bekannt zu machen.

Indem das Oberamt in Folge dieser h[öchsten] Resoluzion die Verrechnung der Reisepässe bei der Landeskassa in Vollzug zu setzen hat, wird demselben bedeutet, dass nunmehr auch der Rest der Reisepässe–Anschaffungskosten aus der Landeskassa anher zu ersetzen kommt.

Es sind nämlich von den neuen Pässen 6 Riss à 14 f 12 x C[onventions] Münze in Druck gelegt worden, was eine Auslage von 85 f 12 x verursacht hatte.

Hievon wurden mit Reskript vom 23. May v. J. Nr. 730 – 19 Buch und vom 10. Juni v. J. Nr. 5399-21 Buch, sohin 2 Riss übersendet, wofür vom Amtsschreiber Miliczek auch bereits der Ersatz mit 28 f 24 x geleistet wurde.

Es kommen demnach noch 56 f 48 x CMze anher zu setzen.

Aus Anlass des mittels Berichts vom 10 Jänner d. J. Nr. 36 eingesendeten Ausweises über den Stempelpapierbedarf pr 1843 wurden auch in Druck gelegt:                                                   
     6 Riss Viehgesundheitsscheine à 5 f 30 CM                           33 f     
     6 Riss Heimatscheine à 5 f 48x                                             34 f 48 x         
     6 Riss gerichtlichen Vorladungen à 5 f 40 x                           34 f     
     wofür im Ganzen laut Quittung hierorts ausgezahlt wurden    101 f 48 x

Die verlangten Stempelsorten im Betrag von 1086 f, welche in gehörigen Rechnungs­empfang zuzustellen sind, werden dem Oberamte unter einem mittelst Frachter nach dem Ausweise ://:[2] zugesendet und es sind für das zur Stemplung verwendete unbeschriebene Papier von 15 Riss 2 Buch die Ankaufskosten à 2 f 12 x pr. Riss mit 33 f 13 x anher zu ver­güten.

Wird der jenseitige Betrag für die Pässe pr. 56 f 48 x zugerechnet, so kommen im Ganzen 191 f 49 x CM bis Ende Juni d. J. anher einzusenden.

Zugleich wird dem Oberamte anliegend der Ausweis über den hierorts verbleibenden Vorrath an Drucksorten mitgetheilt, worauf bei künftig zu verlangenden Bedarf Rücksicht zu nehmen ist, und bemerkt, dass statt den verlangten 2 Buch Cessionsprotocolle mit 15 x und 1 Buch hievon mit lauter 3 x Stempl und statt 5 Buch mündliche Besitzverschreibprotocolle à 3 x nur 4 ½ Buch übersendet werden, da nach vorgenommener Abzählung an Vorrath nicht mehr vorhanden war.

Wien, am 10ten März 1843

Ad Mandatum

Kraupa m.p.

 

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[1]LI LA RC 68/26. Kein Originaltitel. Die fürstliche Entschliessung wurde in Briefform mitgeteilt.
[2] Beilage fehlt.