Liechtenstein erklärt seine Neutralität


Note der Regierung an das Eidgenössische Politische Departement [1]

30.8.1939

Seine Durchlaucht der regierende Fürst Franz Josef II. von Liechtenstein haben die fürstliche Regierung beauftragt, dem Eidgenössischen Politischen Departement in Bern zur Kenntnis zu bringen, dass das Fürstentum im Falle eines kriegerischen Konfliktes die strengste Neutralität bewahren wird.

Indem die fürstliche Regierung bittet, von dieser Haltung des Fürstentums den an einem allfälligen Konflikt beteiligten Mächten gütigst Kenntnis geben zu wollen, dankt sie im Voraus für die allfällige Mühewaltung und benützt auch diesen Anlass, dem Eidgenössischen Politischen Departemente erneut den Ausdruck vorzüglicher Hochachtung auszusprechen. [2]

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[1] LI LA RF 193/056/001/058. Paraphe von Regierungschefstellvertreter Alois Vogt.
[2] Das Eidgenössische Politische Departement erklärte mit Note vom 31.8.1939, dass es die liechtensteinische Neutralitätserklärung über Vermittlung der schweizerischen Gesandtschaften der Staatenwelt notifiziert habe (LI LA RF 193/056/001/059).