Die Geschäftsprüfungskommission des Landtages nimmt Stellung zur Tätigkeit der liechtensteinischen Gesandtschaft in Bern


Bericht der Geschäftsprüfungskommission an den Landtag, gezeichnet Emil Batliner, Ferdi Risch und Basil Vogt[1]

8.2.1933

Die von Ihnen anlässlich der Behandlung des Rechenschaftsberichtes der fürstlichen Regierung für das Jahr 1931 gewählte Geschäftsprüfungskommission [2] hat ihre Tätigkeit sofort aufgenommen und erstattet nun auftragsgemäss über dieselbe und die gemachten Wahrnehmungen nachstehenden Bericht.

[...]

Gesandtschaft Bern

Wir haben uns der Mühe unterzogen, den von der fürstlichen Gesandtschaft vorgelegten Tätigkeitsbericht für das Jahr 1931 etwas eingehend zu überprüfen. Der Bericht ist sehr umfangreich. Unser gewonnener Gesamteindruck ist jedoch nicht derartig, wie ihn jedenfalls der umfangreiche Bericht zu erwecken zum Zwecke hatte. Der ganze Bericht spricht nicht viel. Die einzelnen Arbeitspensa wurden wohl etwas aufgebauscht. Die Abfassung des Berichtes dürfte unseres Erachtens eine der grössten Arbeiten gewesen sein, die zu bewältigen waren.

Wir verkennen wohl nicht, dass auch positive Arbeit geleistet worden ist. Die für die fürstliche Gesandtschaft aufgehenden Kosten per Fr. 20'000 stehen jedoch unseres Erachtens in keinem Verhältnis zu der geleisteten Arbeit und die im Berichte erwähnten Vorteile Liechtensteins durch das Bestehen der Gesandtschaft. Dieser Betrag stellt in unserem Budget immerhin eine ansehnliche Summe dar und wir möchten der fürstlichen Regierung die Prüfung der Frage nahelegen, ob eventuell nicht aus Sparsamkeitsrücksichten die Auflassung der fürstlichen Gesandtschaft in Bern in Erwägung gezogen werden sollte, da wohl die Aufwendungen für dieselbe in keinem Verhältnis zu den durch diese erwachsenden Vorteile stehen.

Wegleitend bei der Prüfung dieser Frage dürfte wohl auch die seinerzeit bei der Errichtung dieser Stelle bestandene Auffassung der damaligen Regierung und des damaligen Landtages sein, die die Errichtung dieser Gesandtschaft zum Zwecke des Zollvertragsabschlusses für angezeigt erachtete und die dahin ging, dass die Gesandtschaft in Bern nach dem Zustandekommen des Zollvertrages wieder aufgelassen werden könne und solle. Dies dürfte auch ein Argument sein, warum die Geschäftsprüfungskommission die wohlwollende Prüfung dieser Frage der Auflassung der fürstlichen Gesandtschaft anregen zu sollen glaubte.

[...]

______________

[1] LI LA RF 132/25/2.
[2] In die Geschäftsprüfungskommission des Landtages wurden in der öffentlichen Sitzung vom 30. Juni 1932 Ferdinand Risch, Emil Batliner und Basil Vogt gewählt (LI LA LTP 1932/126).