Der eines Bölleranschlages Verdächtige wird vom F.L. Sicherheitskorps verhaftet und beim Landgericht angezeigt


Nachtrag zur Anzeige des F.L. Sicherheitskorps an das fürstliche Landgericht [1]

3.8.1943

Gefährdung der öffentlichen Sicherheit u. boshafte Sachbeschädigung z.N. [zum Nachteil] des Frick Ferdinand

N1 der Tat verdächtigt.

Zur h.o. Anzeige ENr. 35/42 vom 12. Jänner 1942 [2] btr. Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und boshafter Sachbeschädigung durch Legen und Abschiessens eines Böllers vor dem Hause des Ferdinand Frick, Schreinermeister in Schaan, wird nachgetragen:

Ferdinand Frick, Schreinermeister, wohnhaft in Schaan, macht am 1. Juli 1943 der hiesigen Polizei die telefonische Anzeige, dass N2, von Schaan, der in Mels bei Metzgermeister Wachter in Stellung sei, auf Dux zu Rudolf Frick und Wilhelm Schirscher, beide von Sargans, gesagt habe, er wisse, wer damals bei Frick den Böller abgeschossen habe.

N2 wurde am 3. Juli 1943 beim Polizeiposten in Mels durch Schtzm. [Hermann] Meier im Beisein des Landjägers Krucker von Mels zur Sache einvernommen. Das Einvernahmeresultat legen wir dieser Anzeige bei. [3]

Auf Grund der Aussagen des N2 wurde N1, der der Tat verdächtig erscheint, am 3. August 1943 um 14.30 Uhr verhaftet und nach der Einvernahme, wobei er jede Schuld in Abrede stellte, ins hiesige Gefangenenhaus eingeliefert.

N1 ist am ... in Gisingen, Vorarlberg, geboren, nach Ruggell zuständig, Hilfsarbeiter, ein Sohn des ... und der ..., geborene ..., ist vorbestraft und wohnt in Schaan HNr. [Hausnummer] ....

Es wurde bei der Einvernahme dem N1 von den Aussagen des N2 nichts erwähnt.

N1 erklärte bei seiner Vernehmung, dass er seine Verhaftung seinem Arbeitgeber Tony Hilti, Scana in Schaan, mitgeteilt habe. Sonst habe er niemand davon gesagt. N1 wurde nämlich am 3.8. mittags von den Schtzl. Eberle und Kaiser veranlasst, zur Einvernahme zur Polizei nach Vaduz zu kommen. N1 war mit dem Fuhrwerk unterwegs und versprach, dass er um 14 Uhr des gleichen Tages erscheinen werde. N1 erschien pünktlich, hatte somit aber Zeit, wie er sagte, seinen Arbeitgeber in Kenntnis zu setzen.

Um 13 Uhr gleichen Tages, also eine Stunde vor dem Erscheinen des N1 am hiesigen Posten, telefonierte N2 von Mels aus zum hiesigen Polizeiposten, es habe soeben Tony Hilti angerufen. Er (N2) ersuche dringend, man möge seinen Namen gegenüber nicht nennen. Er verspreche, dass er den N1 persönlich dazu bewegen wolle, dass die Sache aufgeklärt werde.

N2 wurde heute den 3. Aug. in Mels von Schtzm. Meier aufgesucht und neuerlich befragt. N2 gab an: "Ich wurde von der schweiz. Spionageabwehr verhalten, sozusagen den N1 zu beobachten, aufzupassen, was er öfters bei seiner in Sargans verheirateten Schwester zu tun habe usw. Die Schwester N1 ist in Sargans mit einem N3 verheiratet und diese ... sollen in Sachen Spionage nicht sauber sein. Nun wollte ich aus diesem Grunde, weil ich am Sonntag gr ... [4] mit N1 in Sargans eine Verabredung gehabt hätte, dass ich in der Böllersache nicht genannt werde, sonst fällt eben das andere ins Wasser. Wenn N1 aber bereits verhaftet ist, ist nicht mehr zu machen und ich beharre nicht mehr darauf, dass meine Aussagen ihm nicht mehr vorgehalten werden. Es soll gemacht werden, was für richtig befunden wird, nur glaube ich, dass mit N1 nichts anzufangen ist.

Bei meiner letzten Einvernahme habe ich erklärt, dass ich die in Sargans verheiratete Schwester, N4, nochmals wegen dem Böller bei Fricks Haus und der Täterschaft durch N1 befragen werde. Zirka eine Woche später habe ich die Frau N4 befragt, so auf Umwegen. Sie erklärte mir, dass sie es nicht wisse, aber so sagte sie: "Geh mir weg, das ist er doch gewesen." Sie ist auch erschrocken und erschrickt immer, wenn man davon spricht, denn sie gaubt halt immer, dass es noch auskomme. Sie hält alles auf ihrem Bruder N1 und wird ihn schützen, wo sie kann."

Die N4, Ehefrau des N3, wohnhaft in Städtle Sargans, konnte wegen Abwesenheit für den heutigen Tag nicht einvernommen werden. Ebenso war auch der Landjäger von Sargans abwesend. [5]

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[1] LI LA V 005/1943/0941.
[2] LI LA V 005/1942/0035.
[3] Das Einvernahmeresultat befindet sich nicht in der oben zitierten Polizeiakte.
[4] Fehlstelle im Papier.
[5] Siehe weiters das gerichtliche Einvernahmeprotokoll von N1 vom 6.8.1943 (LI LA J 007/S 075/007 (a)).