Brief an J.G. Rheinberger
17. Juni 1864, Dresden
General-Direktion 
der königlich Sächsischen musikalischen Kapelle 
und des Hoftheaters 
Dem von Ew. Wohlgeboren in dem Schreiben vom 11. d. Mts. ausgesprochenen Wunsche entsprechend verfehlt man nicht, Ihnen hierdurch mitzutheilen, dass der mit der Stelle des Hof-Organisten an der hiesigen kathol. Hofkirche verbundene Gehalt sich seither auf 550 belief, eine Erhöhung desselben aber nach Verhältniss der Leistung sich leicht ermöglichen lassen wird. Die Thätigkeit des Hoforganisten beschränkt sich lediglich auf das Spielen der Orgel und erfolgt dessen Anstellung gleich wie die sämmtlicher Beamten bei dem Hoftheater und der Kapelle nach Analogie des Staats-Diener-Gesetzes. Die Anstellung ist hiernach binnen der 2 ersten Jahre widerruflich und eine Pension vor Ablauf zehnjähriger Dienstzeit an garnicht gewährleistet. 
Die Probe kann jeden Tag erfolgen, nur mögen Sie gefälligst vorher den Tag Ihres Eintreffens Anher melden. 
Hochachtungsvoll 
von Dennertz. 
Dresden, am 17. Juni 1864 
Herrn 
Professor Rheinberger 
München.
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