Die Ortsvorstehung der Gemeinde Gamprin teilt der Regierung mit, dass wegen Schuhmangels keine Arbeitskräfte für die Rüfeverbauung gefunden werden konnten


Handschriftliches Schreiben des Ortsvorstehers von Gamprin, Felix Gubelmann, gez. ders., an die Regierung [1] 

8.5.1918, Gamprin

Bericht betreffend Rüfeverbauungen

Hohe fürstliche Regierung!

In Sache der Rüfeverbauungsarbeiten im Jahre 1917 berichtet die gefertigte Ortsvorstehung, dass diese Arbeiten in folge Mangel an Arbeitskräften beziehw. mangelhafter Fussbekleidung [2] der Arbeiter nicht ausgeführt werden konnten. [3]

Hochachtungsvollst

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[1] LI LA RE 1918/0270. Stempel der Gemeindeverwaltung Gamprin. Auf der Rückseite des Berichtes die Datumsangabe: 11.V.
[2] Vgl. auch den Bericht der Gemeindevorstehung Eschen an die Regierung vom 30.4.1918: „Ein jeder Arbeiter sagt, bei Rüfearbeiten ist in einigen Tagen ein Paar Schuh kaput – u. wo solche wieder hernehmen.“ Zum Problem der Schuhversorgung vgl. auch L.Vo., Nr. 38, 21.9.1917, S. 1 („Viehausstellung“): „Viele Viehbesitzer sind der Ansicht, es wäre zweckmässiger, die verfügbaren Landesgelder für Beschaffung von brauchbarem Schuhzeug zu verwenden, als reichen Bauern daraus Prämien auszurichten.“
[3] Vgl. weiters das Schreiben des fürstlichen Forstverwalters Julius Hartmann an die Regierung vom 14.5.1921 (LI LA RE 1918/2115 ad 0270/1598) sowie das Schreiben von Landesverweser Leopold von Imhof an die Ortsvorstehung von Eschen vom 16.5.1918 (LI LA RE 1918/2115 ad 0270).