Die fürstliche Kabinettskanzlei teilt der Reichsstatthalterei Wien die Übertragung der Hoheitsrechte im Fürstentum Liechtenstein an Thronfolger Franz Josef mit


Schreiben von Kabinettsdirektor Josef Martin an die Reichsstatthalterei in Wien (Kopie) [1]

1.4.1938, Wien

Die Kabinettskanzlei Seiner Durchlaucht Franz I. [des] Fürsten von Liechtenstein beehrt sich, mitzuteilen, dass Seine Durchlaucht mit der Ausübung der landesfürstlichen Hoheitsrechte in Liechtenstein seinen Grossneffen, Seine Durchlaucht [den] Prinzen Franz Josef von Liechtenstein betraut hat. [2]

Die Kabinettskanzlei benützt den Anlass, die Reichsstatthalterei ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Heil Hitler!

 

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[1] LI LA RF 179/254/013. Aktenzeichen Präs.No. 74. Die vorliegende Kopie des Schreibens wurde gemäss Vermerk von Kabinettsdirektor Josef Martin am 1.4.1938 der Regierung zur Kenntnis gebracht. Arthur Seyss-Inquart war vom 15.3.1938 bis zum 30.4.1939 Leiter der österreichischen Landesregierung mit dem Titel eines Reichsstatthalters.
[2] Siehe das fürstliche Handschreiben vom 29.3.1938 (LI LA RF 179/254/001) sowie die Kundmachung des Handschreibens im Landesgesetzblatt am 30.3.1938 (LGBl. 1938 Nr. 9).