Die Schweiz erklärt sich bereit, die Notifikationen bezüglich des Regierungsantritts von Fürst Franz Josef II. an die Staatenwelt weiterzuleiten


Schreiben des Eidgenössischen Politischen Departements an die liechtensteinische Regierung [1]

27.2.1939, Bern

Mit der geschätzten Note vom 1. d. M. übermittelt die Fürstlich Liechtensteinische Regierung dem Eidgenössischen Politischen Departement 56 Notifikationsschreiben [2] Seiner Durchlaucht des regierenden Fürsten Franz Josef II. von und Liechtenstein an verschiedene Staatschefs mit dem Ersuchen, die Briefe an die Hohen Adressaten weiterzuleiten. [3]

Das Politische Departement ist gerne bereit, diesem Gesuch Folge zu geben, doch gestattet es sich, bei diesem Anlass darauf hinzuweisen, dass es sich bei Transjordanien, Andorra, Tunis und Marokko nicht um souveraine Staaten handelt, sondern um solche, die unter fremdem Protektorate stehen, mit welchen die Schweiz keine diplomatischen Beziehungen unterhält. Es glaubt daher, dass es sich empfehlen würde, von der Weiterleitung der in Frage kommenden Notifikationsschreiben abzusehen.

Dagegen hätte das Politische Departement gegen eine Zustellung von Notifikationsschreiben an den tschechoslowakischen Staatspräsidenten sowie an General Franco, dessen Regierung der schweizerische Bundesrat erst kürzlich anerkannt hat, nichts einzuwenden. Die genaue Titulatur General Francos ist nachfolgende: Seine Exzellenz Don Francisco Franco-Bahamonde, Chef des spanischen Staates und Generalissimus der nationalen Armeen.

Das Politische Departement sieht einem Berichte der Fürstlichen Regierung in dieser Angelegenheit gerne entgegen [4] und benützt den Anlass, um sie erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

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[1] LI LA RF 182/106/222. Aktenzeichen: B.24.Licht.6.-SF. Eine Abschrift dieses Schreibens wurde von der Regierung am 2.3.1939 an die Kabinettskanzlei zur weiteren Veranlassung übersandt. Der Regierungsantritt von Fürst Franz Josef II. erfolgte am 25./26.7.1938 (siehe u.a. LGBl. 1938 Nr. 18).  
[2] Eine diesbezügliche Liste mit 55 (!) Staatschefs findet sich unter LI LA RF 182/106/198.    
[3] Schreiben der Regierung an das Eidgenössische Politische Departement, Abteilung für Auswärtiges, vom 1.2.1939 ( LI LA RF 182/106/221).
[4] Diesen Bericht blieb die Regierung dem Eidgenössischen Politischen Departement zunächst schuldig, wie aus dessen Schreiben vom 12.4.1939 hervorgeht. Die Regierung teilte dann dem Eidgenössischen Politischen Departement am 18.4.1939 mit, dass von der Weiterleitung der Notifikationsschreiben an Transjordanien, Andorra, Tunis und Marokko abgesehen werden soll (LI LA RF 182/106/224).