Die Regierung begründet ihr Interesse an der Einbürgerung von Rudolf Ruscheweyh


Schreiben der Regierung, gez. Regierungschefstellvertreter Alois Vogt, an die Polizeiabteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, zuhanden von Adjunkt Max Ruth[1]

11.2.1944

Betrifft: Einbürgerung Rudolf Ruscheweyh, derzeit wohnhaft in Schaan

Sehr geehrte Herren,

Unter Bezugnahme auf die Unterredung, die der Unterzeichnete mit Herrn Dr. Ruth hatte, stellen wir unseren Standpunkt in der Einbürgerung Ruscheweyh wie folgt fest:

Wir sind sehr interessiert an dem Zustandekommen dieser Einbürgerung und die Verhältnisse liegen nach unserer Auffassung auch so, dass sich diese Einbürgerung von jedem Gesichtspunkt aus rechtfertigen lässt.

Rudolf Ruscheweyh ist deutscher Staatsangehöriger und als solcher Auslandsdeutscher. Er hat früher im Haag gewohnt, hatte dort ein Geschäft und übersiedelte dann im Jahre 1940 nach Paris und führte von Paris aus seine Geschäfte in Holland weiter. Seit dem Jahre 1938 hat Herr Ruscheweyh bis Ende 1941 die Aufenthaltsbewilligung in Liechtenstein und zahlte hier die Steuern. [2] Sein Einbürgerungsgesuch geht zurück auf das Jahr 1942, [3] wurde jedoch von uns aus erst behandelt, nachdem Herr Ruscheweyh den Nachweis erbracht hatte, dass deutscherseits keine Bedenken gegen diese Einbürgerung erhoben werden. [4] Das Einbürgerungsgesuch läuft bei uns praktisch mehr als 1 Jahr.

Der Gesuchsteller besitzt in der Schweiz genügend Vermögen, unseres Wissens herstammend aus Lizenzen für Patente, deren Inhaber er ist. Zudem besitzt Herr Ruscheweyh in Liechtenstein eine Villa, mit Dienstenhaus und Stallgebäude. Herr Ruscheweyh hält sich derzeit in Liechtenstein auf und hat die Ansicht, dauernd hier zu bleiben und einen Teil seiner Geschäfte hieher zu verlagern. Ausserdem beabsichtigt Herr Ruscheweyh, bei uns einen Betrieb industrieller Natur zu errichten und wird sich bezüglich der Errichtung dieses Betriebes ausschliesslich nach den Bedürfnissen des Landes richten.

Daraus ist zu entnehmen, dass die Einbürgerung Ruscheweyhs nicht nur so aufzufassen ist, als ob es ihm um einen Pass zu tun wäre, sondern er ist gewillt, sich wirtschaftlich in Liechtenstein in einem Masse zu betätigen, das nur im Interesse des Landes gelegen sein kann. Wir nehmen an, dass diese Gründe Ihren Entscheid positiv beeinflussen können und werden.

Genehmigen Sie, sehr geehrte Herren, den Ausdruck unserer vorzüglichen Hochachtung

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[1] LI LA V 004/1948/04 (a). Im Original handschriftlicher, z.T. stenographischer Vermerk.
[2] Ruscheweyh besass seit Ende März 1940 eine Aufenthaltsbewilligung in Schaan (LI LA V 004/1948/04, Regierung an Ruscheweyh, 29.3.1940).
[3] CH BAR E 2001 (E) 1969/262, Bd. 14, Az. B.14.21.02.19.Uch, Ruscheweyh, Rudolf, 31.12.1905, 1944-1954, Einbürgerungsgesuch von Alois Ritter im Namen von Ruscheweyh an die Regierung, 12.1.1944.
[4] LI LA V 004/1948/04, Deutsches Konsulat an Regierung, 18.11.1943.