Die Schweiz sagt Liechtenstein grundätzlich die Weitergabe von Fliegeralarmmeldungen aus dem Bezirk Werdenberg zu


Note des Eidgenössischen Politischen Departements, Abteilung für Auswärtiges, an die Regierung [1]

15.7.1944

Das Eidgenössische Politische Departement beehrt sich, auf die Note vom 26. Juli v.J. [2] zurückzukommen, womit die Fürstlich Liechtensteinische Regierung u.a. das Gesuch stellte, zur Erleichterung der in Liechtenstein geplanten Luftschutzmassnahmen möchte den liechtensteinischerseits zu bezeichnenden Stellen durch die für den Bezirk Werdenberg zuständigen Organe jeweils Fliegeralarmmeldungen weitergegeben werden.

Gestützt auf eine Mitteilung der zuständigen innern Amtsstelle ist das Politische Departement nunmehr in der Lage, der Fürstlichen Regierung mitzuteilen, dass man schweizerischerseits mit der Übermittlung von Fliegeralarmmeldungen nach Liechtenstein grundsätzlich einverstanden ist. Die Abteilung für passiven Luftschutz des Eidgenössischen Militärdepartements wird sich zur Abklärung der nötigen technischen Einzelheiten direkt mit der zuständigen liechtensteinischen Amtsstelle in Verbindung setzen.

Das Departement benützt gerne auch diesen Anlass, die Fürstliche Regierung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

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[1] LI LA RF 220/187b (l). Paraphe von Pierre Bonna. Geschäftszeichen: B.24.Liecht.80. - VH, B.14.21.Liecht.250, ad Nr. 220/187. Die Rückseite des Dokuments weist folgenden handschriftlichen Vermerk auf: "Dankend bestätigen." In diesem Sinn erging am 20.7.1944 ein Schreiben der Regierung an das Eidgenössische Politische Departement (LI LA RF 220/187b)
[2] Anfrage der Regierung an das Eidgenössische Politische Departement betreffend die Unterstützung bei der Durchführung von Luftschutzmassnahmen (LI LA RF 220/187b (k)).