Das "Liechtensteiner Volksblatt" informiert über den Beginn der Lebensmittelrationierung


Artikel im "Liechtensteiner Volksblatt" [1]

26.10.1939

Gestern hat die Ausgabe der Lebensmittelkarten begonnen

Mit 1. November beginnt somit erstmalig der Bezug von rationierten wichtigen Lebensmitteln. [2] Die Verkaufssperre dieser lebenswichtigen Güter ist somit aufgehoben. Diese Verkaufssperre durch die Monate September-Oktober war eine vorsichtliche Massnahme und keine zwingende Notwendigkeit. Von einer absoluten Knappheit dieser Güter des täglichen Bedarfes war im Zeitpunkt des Beginnes des Krieges nicht die Rede, aber es war in richtiger Erkenntnis und in weiser Vorsorge gehandelt, dass die mit Kriegsbeginn zu erwartende Hamsterwelle abgestoppt wurde. Mit der zweimonatlichen Verkaufssperre hat eine wirtschaftlich und sozial notwendige und durchaus gerechtfertigte Massnahme eingesetzt. Die Verteilung der vorhandenen und inzwischen neu dazugekommenen Güter des täglichen Bedarfes ist damit nach gerechten Grundsätzen gesichert. Das ist der Sinn der Rationierung.

Die erste Rationierung umfasst somit den Monat November. Die für diesen Zeitraum zur Abgabe gelangenden Lebensmittel sind teilweise recht gut bemessen. Wir wollen gerne hoffen, dass die kommenden Monate keine zu knappen Mengen bringen. Auf jeden Fall ist zu empfehlen, mit den Rationen sparsam umzugehen. Die Entwicklung des Krieges ist nach Dauer und nach Härte ungewiss und die Belieferung mit lebenswichtigen Gütern des Bedarfes der neutralen Staaten wird schwankend bleiben. Jeder Haushalt möge diese Erwägungen beachten und die Verwendung bestehender Vorräte u. der kommenden Rationen auf dem Grundsatz der sparsamen Haushaltung abstellen.

In der amtlichen Kundmachung vom vergangenen Dienstag [3] sind die genauen Anweisungen, welche für den Bezug von Lebensmittelkarten gelten, veröffentlicht. Das Beachten dieser Anweisungen ist wichtig. Bei der Abholung der Karten ist der genaue Familienstand mit Angabe des Geburtsdatums der im Haushalte verpflegten Personen anzugeben. Für die erwachsene Person wird je eine ganze Karte, für Kinder, die nach dem 1. Jänner 1934 geboren sind, wird je eine halbe Karte abgegeben.

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[1] L.Vo., Nr. 122, 26.10.1939, S. 1.
[2] Liechtenstein war während des Krieges in das schweizerische Rationierungssystem einbezogen. Einen Überblick über die Lebensmittelrationalisierungsmassnahmen 1939-1948 in LI LA V 165/47.
[3] Kundmachung der Regierung vom 22.10.1939, erschienen in L.Vo., Nr. 121, 24.10.1939, S. 4, und in L.Va., Nr. 85, S. 25.10.1939, S. 4.