Briefwechsel zwischen Fürst Johann II. und dem Schweizer Bundespräsidenten Giuseppe Motta betreffend die Übernahme der Interessenvertretung Liechtensteins im Ausland durch die Schweiz (2)


Maschinenschriftliche Note des Schweizer Bundespräsidenten Giuseppe Motta, gez. ders., an Fürst Johann II. [1]

24.1.1920, Bern

Durchlaucht!

Mit einem Handschreiben vom 6. Januar haben Euer Durchlaucht die Übernahme der Vertretung der Interessen des Fürstentums Liechtenstein und seiner Staatsangehörigen durch die Schweiz in verbindlicher Weise verdankt. [2]

Ich beehre mich, Eurer Durchlaucht mitzuteilen, dass der Bundesrat in seiner Sitzung vom 23. Januar gerne von dieser Verdankung Kenntnis genommen hat. Er sieht in der Übernahme der Wahrung der liechtenstein'schen Interessen durch die eidgenössischen Vertreter in den meisten Staaten ein neues und willkommenes Mittel, um die bestehenden freundnachbarlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Fürstentum immer enger und herzlicher zu gestalten.

Genehmigen Euer Durchlaucht den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

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[1] LI LA RE 1920/0141. Briefkopf: "Der Bundespräsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Le Président de la Confédération Suisse. Il Presidente de la Confederazione Svizzera." Kein Eingangsvermerk. Abschrift der Note in LI LA V 003/0083. Der Briefwechsel zwischen Fürst Johann II. und dem Bundespräsidenten Motta vom 6. und 24.1.1920 wurde in den liechtensteinischen Landeszeitungen abgedruckt: L.Vo., Nr. 14, 18.2.1920, S. 1 („Liechtenstein und die Schweiz"); O.N., Nr. 14, 18.2.1920, S. 2 („Internationale Höflichkeitsakte").
[2] Note von Fürst Johann II. an Bundespräsident Motta vom 6.1.1920 (LI LA RE 1920/0141 (Aktenzeichen der liechtensteinischen Gesandtschaft in Wien: 46/1-20)).