Das liechtensteinische Landgericht publiziert die Eintragung der Bank in Liechtenstein im Gesellschaftsregister


Amtliche Kundmachung des liechtensteinischen Landgerichts als Handelsgericht vom 10.1.1921, publiziert in den Landeszeitungen, gez. Landrichter Julius Thurnher[1]

10.1.1921

Kundmachung

Z. 3216/1920.

Im Register für Gesellschaftsfirmen wurde heute in Band I unter Nr. 28, Seite 33 eingetragen:

Firmawortlaut:
(deutsch) „Bank in Liechtenstein",
(französisch)„Banque de Liechtenstein".
(englisch) „Bank of Liechtenstein“,
(italienisch) „Banca di Liechtenstein".

Gesellschaftsform: Aktiengesellschaft auf Grund der von der fürstl. Regierung mit Erlaß vom 30. August 1920 Z 3909/Reg. und Nachtrag vom 24. November 1920 Z. 5252/Reg. genehmigten in der Gründungsversammlung vom 24. November 1920 angenommenen Statuten.

Sitz der Gesellschaft: Vaduz.

Dauer des Unternehmens: 30 Jahre.

Gegenstand des Unternehmens:

a) Ausgabe von Banknoten für das Fürstentum Liechtenstein, falls dieses ein eigenes Währung- und Geldsystem schaffen sollte;
b) Gewährung von Darlehen auf Hypotheken, ferner von Darlehen an öffentliche Körperschaften und Private gegen andere Sicherheiten; Ausgabe von Pfandbriefen und anderen Schuldverschreibungen;
c) sämtliche Bank- und Börsengeschäfte im eigenen und fremden Namen;
d) Kauf und Verkauf von Waren, Rohprodukten, unbeweglichen Gütern; Betrieb von industriellen, landwirtschaftlichen und montanistischen Unternehmungen; Führung von Bauten, Erwerb von Konzessionen für Verkehrsanstalten, Errichtung von öffentlichen Lagerhäusern, Wäge- und Meßanstalten; Ausgabe von Warrants.
e) Beteiligung an fremden Unternehmungen, Errichtung selbständiger Gesellschaften und Unternehmungen, Besorgung der Ausgabe von Aktien und Obligationen für dieselben.

Höhe des Grundkapitals: 1'000'000 Schweizerfranken, zerlegt in 10'000 auf den Inhaber lautende, voll und bar einbezahlte Aktien zu je 100 Franken; erhöhbar auf 5'000'000 Franken ohne staatliche Genehmigung. Erhöhung auf 3'000'000 Franken ist bereits beschlossen.

Der Verwaltungsrat besteht aus 6 bis 18 Verwaltungsräten.

Vertretung und Zeichnung der Firma erfolgt gemeinschaftlich durch 2 Mitglieder des Verwaltungsrates oder durch 2 Prokuristen oder von einem Mitgliede des Verwaltungsrates und einem Prokuristen; sie setzen dem vorgedruckten oder von wem immer geschriebenen Firmawortlaute ihre Namen bei, die Prokuristen mit dem Beisatze pp. (per procura).

Bekanntmachungen erfolgen im „Liechtensteiner Volksblatte" und in den „Oberrheinischen Nachrichten".

Der Verwaltungsrat besteht derzeit aus 13 Verwaltungsräten nämlich:

  1. Dr. Wilhelm Beck in Vaduz,
  2. Dr. Erwin Ferstel in Wien lll, Reisnerstraße 40,
  3. Alfred Günther in Wien I, Strauchgasse I.
  4. P. [Paul] Jaberg in Zürich, Bahnhofstraße (Schweizerische Bankgesellschaft).
  5. Franz Kirchhofer in Wien I, Neutorgasse 15,
  6. Hermann Muche in Zürich,
  7. Hugo Rakus in Wien, Wildbretmarkt 2,
  8. Dr. Rudolf Schädler in Vaduz,
  9. Hugo Schwarz in Wien, Strauchgasse 1,
  10. Karl Trauttmansdorf [!] in Wien l, Herrengasse 21,
  11. Dr. Alfred Treichl in Wien l, Strauchgasse 1,
  12. Oskar Vonwiller in Bozen,
  13. Peter Westen in Wien IV, Alleegasse 26.

Die Prokura wurde erteilt an:

  1. Franz Schredt, Direktor in Vaduz,
  2. Fritz Kamm, Prokurist in Vaduz.

Vaduz, am 10. Jänner 1921.

Fürstl. liechtenst. Land- als Handelsgericht

 

______________

[1]L.Vo., Nr. 12, 12.2.1921, S. 4. Vgl. O.N., Nr. 12, 12.2.1921, S. 4 („Kundmachung“).