130 liechtensteinische Arbeiter in Österreich, die mit Waffengewalt zur Arbeit im Kriegsgebiete gezwungen werden, wenden sich mit der Bitte an die liechtensteinische Regierung, sich dafür einzusetzen, dass sie heimkehren können


Handschriftliches Schreiben, gez. Robert Frick („Partieführer“) und Bernhard Seger, an die Regierung [1]

4.8.1915, Lienz

Hohe fürstliche Regierung in Vaduz

Im Namen von 130 liechtensteinischen Untertanen ersuchen wir hiermit die hohe fürstliche Regierung dringendst, bei den österreichischen Behörden auf telegraphischem Wege dahin zu erwirken, dass alle liechtensteinischen Arbeiter, welche gegenwärtig, nur durch Waffengewalt gezwungen, im Kriegsgebiete arbeiten müssen, ohne Verzögerung die Heimat erreichen können, da wir uns ohne direktes Einschreiten der hohen fürstlichen Regierung unmöglich aus der gegenwärtigen Lage befreien können.

Hochachtungsvoll ergebenst

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[1] LI LA RE 1915/2796 ad 2745. Bereits am 11.8.1915 schickte die Regierung ein Telegramm an die liechtensteinische Hofkanzlei in Wien mit dem Ersuchen, die "nötigen Schritte" einzuleiten. Am 12.8.1915 unterstützte Dr. Wilhelm Beck das Anliegen in einem Schreiben an die Regierung. Als Antwort auf die Schritte der Regierung teilte das k.k. Kriegsüberwachungsamt am 26.8. 1915 der Regierung mit, dass die zuständige Behörde bereits am 13.8.1915 beuftragt worden sei, die liechtensteinischen Arbeiter zu entlassen. Sie seien für ein "Übergangsstadium" im Strassenbau im Lesachtal eingesetzt worden, weil sie zuvor an der Südgrenze in Tirol gearbeitet hätten und somit über die Verhältnisse an der Front Auskunft geben könnten.