Normale Nr. 4660: Verpflichtung für die fürstlichen Gutsverwaltungen zum zukünftigen Bezug von Gips (schwefelsaure Erde) zur Bedüngung aus Troppau (Druck).


Normale,

wegen künftigen Bezuges des Gypses zur Bedüngung der Kleefelder.[1]

Die fürstliche Gutsverwaltung von Troppau hat anher angezeigt, daß der Dorf Kathareiner Oberrichter, Simon Uwira, auf seinem eigenthümlichen Acker ein Gypslager entdeckt habe, welches er mit Beitritt der nächsten Anrainer unter der Leitung eines Bergbaukundigen bereits in einen lebhaften Betrieb gesetzt hat.

Aus der gleichzeitig vorgelegten und hier auf zwei Seiten analisirten Probe bewährte es sich, daß dieser Gyps 70 bis 80 pCt. schwefelsaure Kalkerde in sich enthalte, und pulverisirt zur Bedüngung der Schottenpflanzen und des Klees vollkommen geeignet sei, und in dieser Beziehung jenem von Dirschel gleichkomme.

Nachdem der Bezug des Gypses aus diesem hierländigen Lager weit leichter und auch billiger als von Dirschel, Preußisch-Schlesien, zu bewerkstelligen ist, so werden die fürstlichen Gutsverwaltungen darauf aufmerksam gemacht, und zugleich jene, welche bisher ihren Gypsbedarf aus Dirschel bezogen haben, angewiesen, ihr diesfälliges Erforderniß nunmehr in Troppau, woher es bequemer, und auch billiger zu überkommen sein wird, zu beziehen.

Wegen der Bestellung haben sich die betreffenden Gutsverwaltungen an das Troppauer fürstliche Schloßamt zu wenden, welches sich zur Besorgung bereitwillig erklärt hat, und hierzu hier auch noch insbesondere beauftragt wird.

Wien, am 25. August 1849.

Ad Mandatum.

Joseph Freiherr von Buschmann,

hochfürstlich Liechtenstein’scher dirigirender Hofrath.

______________

[1] LI LA SgRV 281. Originaltitel. Druck. Registervermerk: 1849, Nr. 4660/15.