Das katholische Landesvikariat und die Regierung ordnen anlässlich des Todes von Fürst Johann II. "strenge Landestrauer" an


Bekanntmachung vom 11.2.1929 im "Liechtensteiner Volksblatt", gez. Landesvikar Johann Georg Marxer und Regierungschef Josef Hoop [1]

12.2.1929

Aufruf!

Heute Abend 5 Uhr 30 Min. ist in seinem Schlosse in Felsberg unser Durchlauchtigster und allverehrter

Fürst Johann II.

selig im Herrn verschieden.

Die fürstliche Regierung ordnet bei diesem schmerzlichen Anlasse im Einverständnis mit dem bischöflichen Landesvikariat folgendes an:

Von heute an tritt durch vier Wochen strenge Landestrauer ein.

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ist in jeder Kirche durch eine halbe Stunde von 11 Uhr bis halb 12 Uhr mit allen Glocken zu läuten

Durch vier Wochen dürfen keine Vergnügungsanlässe veranstaltet werden.

Jeden Abend bis zum Tage der Beerdigung des dahingeschiedenen Landesfürsten ist ein Seelen-Rosenkranz zu halten. Bezüglich der Abhaltung des besonderen Seelengottesdienstes folgen weitere Weisungen.

Die Grösse dieses schweren Verlustes des als Regent wie als Wohltäter seines Volkes gleich ausgezeichneten Fürsten und Herrn erfüllt uns alle mit tiefer Trauer und erinnert uns an die Pflicht, des Hochseligen in frommen Gebete eingedenkt zu sein und für Hochdessen Seelenruhe den Allgütigen zu bitten.

 

 

 

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[1] L.Vo., Nr. 20, 12.2.1929, S. 2. Vgl. die Anordnung der Landestrauer aus Anlass des Todes von Franz I. am 26.7.1938 (LI LA RF 182/106/008).