Die Regierung zieht die Aufenthaltsbewilligung für Moses Strauss zurück


Schreiben der Regierung, gez. Regierungschef Josef Hoop, an Moses Strauss [1]

8.8.1939

Das Deutsche Konsulat für das Fürstentum Liechtenstein in Zürich hat uns mitgeteilt, dass der Landrat in Heilbronn Ihrem Ansuchen auf Ausstellung eines neuen Heimatscheins nicht entsprochen hat, und zwar ohne Angabe von Gründen. [2]

Zufolge dieser Stellungnahme sehen wir uns veranlasst, Ihnen mitzuteilen, dass eine der wesentlichen Bestimmungen unserer Aufenthaltsbewilligung von 5. Juli 1939 [3] nicht mehr erfüllt ist, weshalb wir uns zu unserem Bedauern veranlasst sehen, diese Bewilligung zurückzuziehen, und zwar mit Wirkung auf 1. September 1939. Dieser Rückzug würde nur dann ungiltig, d.h. die Bewilligung würde wieder aufleben, wenn Sie der fürstlichen Regierung in der Zwischenzeit ein giltiges Ausweispapier vorlegen würden.

Hochachtungsvoll

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[1] LI LA RF 191/209/002v. Kürzel: ns. Paraphe von Alois Vogt. Abschriften gingen an das Sicherheitskorps und an die Gemeindevorstehung Schaan.
[2] LI LA RF 191/209/002r.
[3] LI LA RF 192/028/001.