Die Regierung lässt nur diejenigen Demonstranten wieder zu den Notstandsarbeiten zu, die um Wiedereinstellung gebeten haben


Schreiben der Regierung, gez. Regierungschef Josef Hoop, an die Gemeindevorstehung Balzers [1]

18.1.1932

In Beantwortung Ihres Schreibens vom 15. Jänner 1932 [2] bezgl. der Wiedereinstellung der bei der Demonstration vom 11.d.M. [3] anwesenden beim Kanalbau in Balzers beschäftigten Arbeiter teilen wir Ihnen mit, dass die Angelegenheit insoweit erledigt ist, als diejenigen, welche um Wiedereinstellung gebeten haben, auch wieder Arbeit bekommen haben. [3] Anstelle derjenigen, welche die Arbeit niedergelegt und demonstriert haben und damit zum Ausdrucke brachten, dass ihnen diese Arbeit eine zu wenig entlöhnte oder nicht entsprechend sei, wurden Arbeitswillige eingestellt.

Die fürstliche Regierung hat des mehrfachen schon bekanntgegeben, dass solche Demonstrationen vollkommen zwecklos und deshalb überflüssig seien. 

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[1] LI LA RF 125/218/006. Kürzel: DrH/G.
[2] LI LA RF 125/218/005.
[3] Zur Demonstration vgl. L.Vo., Nr. 6, 16.1.1932, S. 2 ("Wieder ein Demonstratiönchen").
[4] In den auf die Demonstration folgenden Tagen erschienen zahlreiche Balzner Arbeiter im Arbeitsamt, entschuldigten sich für die Teilnahme an der Demonstration und baten um Wiedereinstellung (LI LA RF 125/218/001-004). Wer dies nicht tat, lief Gefahr, keine Arbeit mehr zu erhalten (Rückvermerk von Arbeitsamtleiter Gebhard Walser auf LI LA RF 126/236, Hugo Kindle an Regierung, o.D.; LI LA RF 144/086/007).