Regierungschef Josef Hoop bespricht mit dem deutschen Generalkonsul in Zürich, Hermann Voigt, Fragen der Einberufungen zur Wehrmacht, der Unterstützung des Deutschen Roten Kreuzes und der Gerichtsverhandlung gegen die Anschlussputschisten


Amtsvermerk, vermutlich von Regierungschef Josef Hoop [1]

14.9.1939

Amtsvermerk

Mit Generalkonsul Dr. [Hermann] Voigt wurden gestern in Zürich folgende Sachen besprochen:

1.) Unterstützung von Familien, deren Familienerhalter eingerückt sind

Dr. Vogt erklärt, dass diese Frage nicht akut sei, da einstweilen nur solche Personen einberufen werden, die keine Unterstützungspflicht haben. Wenn im Laufe der Zeit einmal die Einberufungen ausgedehnter wären, so würde für den Unterhalt der Einberufenen in irgend einer Form gesorgt werden.

2.) Um die Zahl der deutschen Refraktäre in Liechtenstein überblicken zu können und allf. Abhilfe zu schaffen, wird das Konsulat uns die Liste der Einberufenen bekanntgeben.

3.) Charitative Tätigkeit

Um, wie im letzten Kriege, für das Rote Kreuz allenfalls etwas zu tun, erkundigte ich mich nach der Stelle, an die man sich in Deutschland zu wenden hätte. Es ist dies das Rote Kreuz, Berlin W 35, Hansemannstrasse 10.

4.) Generalkonsul Dr. Voigt erkundigte sich, wie es mit den wegen des Putschversuches [2] vom Frühjahr Inhaftierten stehe. Ich sagte ihm, dass 3 [3] freigelassen worden seien, die anderen aber noch inhaftiert seien. Die Gerichtsverhandlung werde in Bälde stattfinden, leider sei der Präsident des Kriminalgerichtes Dr. [Johann Joseph] Schmid eingerückt. Hierauf erklärte Herr Generalkonsul, dass jedenfalls für die Durchführung der Gerichtsverhandlung Dr. Schmid beurlaubt würde, wenn man sich an ihn wende. [4]

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[1] LI LA RF 195/013/001. Die Angelegenheit wurde gemäss Aktenvermerk von Regierungschef Josef Hoop auf der Rückseite des Dokuments offenbar der Regierung zur Kenntnis gebracht und am 5. Dezember 1939 ad acta gelegt.  
[2] Es handelt sich um den sogenannten Anschlussputsch vom 24. März 1939.  
[3] Tatsächlich wurden vom F.L. Landgericht erst am 4. November 1939 drei Putschisten auf freien Fuss gesetzt, nämlich Engelbert Thöny, Josef Wohlwend und Egon Marxer.   
[4] Das Strafverfahren gegen die Putschisten, welches Ende 1939 sistiert wurde, fand erst 1946 statt. Siehe das Schlussverhandlungsprotokoll des F.L. Kriminalgerichtes vom 15. bis zum 25. Jänner 1946 (LI LA J 007/S 072/064/Fasz. 2/270).