Notenwechsel zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend den Transfer fürstlicher Vermögenserträgnisse (2)


Abschrift des Schreibens des Vorsitzenden der Deutschen Delegation, Johannes Hans Richard Hemmen, an den Vorsitzenden der Schweizerischen Delegation, Jean Hotz [1]

5.7.1939, Bern

Herr Vorsitzender!

Ich beehre mich, den Eingang Ihres heutigen Schreibens zu bestätigen, das folgenden Wortlaut hat:

„Gemäss Ziffer 1 Satz 2 des Zeichnungsprotokolls zur Anlage C ist vorbehalten, über die Behandlung der Erträgnisse des fürstlich liechtensteinischen Vermögens eine Sonderregelung zu treffen. Die zuständigen schweizerischen Stellen haben die Anträge der fürstlich liechtensteinischen Vermögensverwaltung auf Transfer von Vemögenserträgnissen aus Deutschland, ausschliesslich Protektorat Böhmen und Mähren, überprüft und haben beschlossen, Erträgnisse bis zu einer Beanspruchung des Transferfonds in Höhe von Fr. 420'000.- für die Zeit vom 1. Juli 1939 bis einschliesslich 30. Juni 1940 und von Fr. 100'000.- für frühere Fälligkeiten zuzulassen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitzuteilen in der Lage wären, dass deutscherseits gegen den beabsichtigten Transfer keine grundsätzlichen Bedenken bestehen."

Vorbehaltlich der Nachprüfung der noch einzureichenden Anträge der fürstlich liechtensteinischen Vermögensverwaltung beehre ich mich Ihnen mitzuteilen, dass deutscherseits gegen die beabsichtigte Beanspruchung des Transferfonds Bedenken nicht erhoben werden.

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

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[1] LI LA RF 190/344/83. Vgl. LI LA RF 190/344/82.