Fürst Franz Josef II. droht mit der Auflösung des Landtags, falls dieser der Eröffnung einer Gesandtschaft in Bern nicht zustimmt


Amtsvermerk, ungez., verm. von Regierungschef Josef Hoop [1]

15.12.1944

AV.

In der Landtagssitzung vom 14.12.1944 wurde von 9-½11 Uhr die Gesandtschaftsfrage besprochen und beschlossen, über den Antrag der Delegation vom 11.12.44 erst nach Anhörung der Erklärung des Fürsten [Franz Josef II.] abzustimmen. [2] Von ½11-½12 Uhr erfolgte im Landtage die Begrüssung des Fürsten durch den Landtagspräsidenten [Anton Frommelt] und die Sachverhaltsdarstellung durch denselben sowie die Abgabe der Erklärung [3] des Landesfürsten.

Am Nachmittage trat um ½3 Uhr die Delegation neuerdings zusammen und beschloss, dem Landtage den Antrag zu stellen, er möge seine Durchlaucht bitten, die eingeleiteten Schritte in Bern rückgängig zu machen, wenn ihm dies irgendwie möglich erscheine. Um 3 Uhr versammelte sich der Landtag und beschloss einstimmig diesen Antrag. [4]

Donnerstag abends [5] teilte ich dem Fürsten den neuen Wortlaut des Beschlusses mit, doch erklärte der Fürst, der Bitte nicht willfahren zu können. Wenn der Landtag nicht zustimme, würde er jede Zusammenarbeit mit demselben ablehnen, kein Gesetz mehr sanktionieren und ungeachtet der Erklärung vom Vormittag müsste es auch zur Auflösung des Landtages kommen.

Unter diesen Umständen, so sagte ich zum Fürsten, habe die Vorsprache der vom Landtage bestimmten Delegation bestehend aus Landtagspräsident, Reg.Chef und Reg.Chefstellvertreter [Alois Vogt] keinen grossen Sinn mehr, zumal mir der Fürst gesagt hatte, er werde dem Landtagspräsidenten seine zukünftige Stellungnahme gegenüber dem Landtage klipp und klar bekannt geben.

Ich telephonierte dies dem Landtagspräsidenten, der wünschte, dass nicht nur er, sondern die gesamte Delegation heute vormittags um ½10 Uhr zum Fürsten gehe.

Ich beantrage, nachstehendes Schreiben an seine Durchlaucht zu richten zwecks Übergabe bei der Audienz von heute Vormittag ½10 Uhr. [6]

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[1] LI LA RF 227/228/022.
[2] LI LA LTP 1944/057. Zum Beschluss der Landtagsdelegation vgl. LI LA RF 227/228/018.
[3] LI LA LTP 1944/063.
[4] LI LA RF 227/228/020.
[5] D.h. am 14.12.1944.
[6] LI HALV, Karton 630, Akt Errichtung der liechtensteinischen Gesandtschaft Bern 1944, Hoop an Franz Josef II., 15.12.1944; LI LA RF 227/228/023. In diesem Schreiben richtete die Delegation erneut die Bitte an den Fürsten, die in Bern eingeleiteten Schritte rückgängig zu machen. Dieser beharrte jedoch auf seinem Standpunkt, vgl. sein Schreiben an Hoop vom 15.12.1944 (LI LA RF 227/228/024). Der Landtag nahm darauf am 21.12.1944 zur Kenntnis, dass der Fürst die Gesandtschaft in Bern wieder errichtet habe (LI LA LTP 1944/059). Die durch Prinz Heinrich geleitete Gesandtschaft nahm ihre Tätigkeit bereits Anfang Januar 1945 auf.