Der Landtag spricht sich gegen die Anwendbarkeit der schweizerischen Lotteriegesetzgebung auf Liechtenstein aus


Protokoll der Konferenzsitzung des Landtages, gez. Georg Frick, Wilhelm Näscher und Anton Frommelt[1]

29.5.1933

2.) Freman-Lotterie

Regierungschef [Josef Hoop]: Bekanntlich ist die Sache mit der Lotterie in ein engeres Stadium getreten. Nicht unschuldig an der Stellungnahme der Schweiz sind die gehässigen Schreibereien von anno dazumal, die von Liechtenstein ausgegangen sind. Vor allem Dr. Beck hat in Schweizer Zeitungen über die Firma losgezogen, dass es in der Öffentlichkeit unbedingt musste auffallen. Vor einiger Zeit hat das Politische Departement uns mitgeteilt, dass ab 1. Jänner 1934 das schweiz. Lotteriegesetz auch auf Liechtenstein anwendbar sei. Wir haben die Note bestätigt und erklärt, dass diese Anwendung auf Liechtenstein derartige Folgen habe, dass wir ersuchen, in Verhandlungen eintreten zu können, um hier auf friedlichen Wege eine Lösung zu finden. Ich habe auch den Nationalrat Dr. [Eduard] Guntli in St. Gallen ersucht, er möchte mit [Giuseppe] Motta reden, was für Gründe sie eigentlich gehabt hätten, dies zu verlangen und wir haben erfahren, dass keine Zollgrenze mehr hier sei und dass diese Lotterie ohne weiters ihre Lose auf schweizerische Postämter bringen und dort versenden. Nachdem ich jetzt weiss, was für eine rechtliche Begründung sie haben, können wir unseren Standpunkt erst darlegen und im Verhandlungswege unsere Wünsche noch vorbringen. Wir nehmen an, dass der Landtag den Standpunkt der Regierung vollkommen teilt, dass alles versucht wird, diese Anwendbarkeit auf Liechtenstein abzuhalten.

Der Landtag billigt somit einstimmig diesen Standpunkt und ist der Auffassung, dass das äusserste angestrengt werden soll, um dieses Geschäft zu halten.

______________

[1] LI LA LTP 1933/067.