Liechtenstein erklärt sich bereit, die Weisung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements betreffend die Einreise von Juden genau durchzuführen


Schreiben der Regierung, gez. Regierungschef Josef Hoop, an die liechtensteinische Gesandtschaft in Bern [1]

8.4.1933

Wir beehren uns, Ihnen den Empfang des Rundschreibens vom 31. März 1933 des Eidgen. Justiz– und Polizeidepartementes betr. die Einreise von Israeliten [2] zu bestätigen und gleichzeitig mitzuteilen, dass wir die Weisungen des Departementes genau durchführen werden. Wir haben sofort Weisung an alle Gemeindevorstehungen [3] gegeben, dass Aufenthalts– und Niederlassungsbewilligungen an einreisende Juden nur mit vorheriger Zustimmung der Regierung gegeben werden dürfen. Ebenso ist auch das Arbeitsamt angewiesen worden, das Rundschreiben genauestens zu beobachten. Bezüglich des Antrittes von Gewerben haben wir seit langem einen sehr strengen Masstab angelegt und Ausländern nur in ganz besonderen Fällen die Gewerbebewilligung erteilt. Wir werden auch in Zukunft den allerstrengsten Masstab anlegen und alles tun, um den Vorschriften des Justiz- und Polizeidepartementes gerecht zu werden.

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[1] LI LA RF 133/036/004. Es handelt sich um das Antwortschreiben auf das Schreiben der Gesandtschaft vom 4.4.1933 (LI LA RF 133/036/003).  
[2] LI LA RF 133/036/001.
[3] Weisung der Regierung an alle Gemeindevorstehungen vom 8.4.1933 (LI LA RF 133/036/005).