Fürst Franz Josef II. übernimmt die Regierung des Fürstentums Liechtenstein


Handschreiben von Fürst Franz Josef II., gez. ders. und gegengez. Regierungschef Josef Hoop[1]

25.7.1938, Vaduz

Lieber Regierungschef!

Gemäss Art. 3 und 13 der Verfassung [2] übernehme ich als Fürst Franz Josef II. die Regierung des Fürstentums Liechtenstein. Gleichzeitig beurkunde ich, dass ich das Fürstentum in Gemässheit der Verfassung und der übrigen Gesetze regieren, seine Integrität erhalten und die landesfürstlichen Rechte unzertrennlich und in gleicher Weise beobachten werde. [3]

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[1] LI LA RF 182/106/015. Das betreffende Begleitschreiben von Kabinettsdirektor Josef Martin an die Regierung vom 25.7.1938 findet sich unter LI LA RF 182/106/014. Eine leicht abweichende Fassung des "Höchsten Handschreibens betreffend die Übernahme der Regierung durch Seine Durchlaucht Fürst Franz Josef II." wurde am 26.7.1938 im Landesgesetzblatt kundgemacht (LGBl. 1938 Nr. 18). Zu letzterer Fassung siehe LI LA RF 182/106/021.    
[2] Verfassung des Fürstentums Liechtenstein vom 5.10.1921, LGBl. 1921 Nr. 15. Art. 3 der Verfassung bestimmt u.a., dass die im Fürstenhause Liechtenstein erbliche Thronfolge durch die Hausgesetze geordnet wird.
[3] Diese schriftliche Beurkundung hat nach Art. 13 Abs. 1 der Verfassung noch vor der Erbhuldigung stattzufinden.