Das Deutsche Generalkonsulat erkundigt sich nach den liechtensteinischen Massnahmen gegen deutsche Deserteure und Wehrdienstverweigerer


Schreiben des Deutsches Generalkonsulats in Zürich, gez. Generalkonsul Carl Dienstmann, an Regierungschef Josef Hoop [1]

31.5.1944, Zürich

Sehr geehrter Herr Regierungschef!

Die Notiz, die das "Liechtensteiner Vaterland" in Nr. 38 am 10. Mai unter der Überschrift "Einberufung zum Landdienst" brachte, [2] habe ich zum Anlass genommen, nach Berlin zu berichten und meiner lebhaften Genugtuung Ausdruck zu geben, dass es unseren Bemühungen gelungen sei, die für die Beruhigung der vaterlandstreuen und anständigen Deutschen in Liechtenstein notwendige Diskriminierung der Vaterlandsverräter und Deserteure nunmehr durchzusetzen. Ich habe mich bei meiner letzten Anwesenheit in Liechtenstein umgehört, was auf den Beschluss der Regierung, der vom "Liechtensteiner Vaterland" erwähnt worden ist, bisher geschehen sei, habe aber nichts diesbezügliches bisher feststellen können. Ich wäre, sehr verehrter Herr Regierungschef, für eine Mitteilung dankbar, wann die in Aussicht genommenen Massnahmen gegen Deserteure und Refraktäre durchgeführt werden sollen und was für Arbeiten in Aussicht genommen sind. [3]

Ich benütze auch diese Gelegenheit, Sie, sehr geehrter Herr Regierungschef, meiner vorzüglichen Hochachtung zu versichern.

______________

[1] LI LA RF 219/287 (a). Aktenzeichen: Li 1.
[2] Die Regierung teilte in dieser Meldung mit, dass "alle Deserteure und Refraktäre für mindestens 2 Monate zum Landdienst einberufen werden" (L.Va., Nr. 38, 5.10.1944, S. 2).
[3] Die Regierung teilte dem Deutschen Generalkonsulat mit Schreiben vom 21.6.1944 mit, dass sie dem Arbeitsamt den Auftrag gegeben habe, "sämtliche Refraktäre u. Deserteure für 2 Monate zu landwirtschaftlichen Arbeiten zuzuweisen" (LI LA RF 219/287). Zum Landdienst, den Deserteure und Wehrdienstverweigerer leisten mussten, vgl. auch LI LA RF 219/287 (b), Franz Hilbe an die Regierung, 16.8.1944.