Die Regierung verlängert die Aufenthaltsbewilligung von Leopold Greif nicht


Schreiben der Regierung, gez. Regierungschef Josef Hoop, an Leopold Greif [1]

20.12.1938

In Erledigung Ihres Ansuchens vom 9. Dezember 1938 [2] beehren wir uns Ihnen mitzuteilen, dass das Regierungskollegium nicht in der Lage ist, Ihre Aufenthaltsbewilligung in Liechtenstein zu verlängern. Das Regierungskollegium ist der Ansicht, dass Sie sich möglichst bald nach einem neuen Wohnsitz umsehen sollen. Bis Sie einen neuen Wohnsitz gefunden haben, wird Ihr Aufenthalt in Vaduz toleriert werden.

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[1] LI LA RF 184/419/002/001v. Kürzel: E/S. Paraphe von Alois Vogt. Handschriftlicher Vermerk: "RS" (Regierungssitzung). Eine Abschrift ging an das Sicherheitskorps.
[2] Vgl. LI LA RF 184/419/002/001r.