Regierungschef Josef Hoop stellt Arthur Holti (Horowitz) eine Aufenthaltsgenehmigung für dessen Brüder in Aussicht


Schreiben der Regierung an Arthur Holti in Zürich, gez. Regierungschef Josef Hoop [1]

18.8.1938

Sehr geehrter Doktor,

Ich erhielt Ihr Schreiben vom 18. August [2], in dessen Beantwortung ich Ihnen mitteile, dass ich die Frage der Aufenthaltsbewilligung an Ihre Brüder gerne in der nächsten Regierungssitzung vorbringen werde. Hiezu bin ich jedoch auf Grund eines Landtagsbeschlusses genötigt, demzufolge Aufenthaltsbewilligungen an Ausländer nur noch erteilt werden, wenn ein ganz eminentes wirtschaftliches Interesse vorliegt und eine Kaution in der Höhe von 50'000 Fr. pro Person gestellt wird. [3]

In Ihrem besonderen Falle muss ich die Angelegenheit meiner Meinung nach allerdings anders behandeln lassen, da sie ja bei der Sparkasse grössere Beträge liegen haben. Vielleicht passt es Ihnen, mir zur nächsten Regierungssitzung, die vermutlich Donnerstag stattfindet, noch Ihre Meinung zu sagen, damit wir rascher zum Ziele kommen. [4]

Mit vorzüglicher Hochachtung

______________

[1] LI LA RF 182/418/002.
[2] Siehe den entsprechenden Antrag von Dr. Arthur Holti an Regierungschef Josef Hoop unter LI LA RF 182/418/001. Zu den Hintergründen des Antrages siehe das Schreiben von Altregierungschef Josef Hoop an die Regierung vom 3.1.1956 (LI LA RF 182/418/031).
[3] Siehe das Protokoll der Konferenzsitzung des Landtags vom 4.8.1938 (LI LA LTP 1938/093).
[4]  Mit Schreiben vom 28.8.1938 teilte Regierungschef Josef Hoop dem Antragsteller Arthur Holti den Regierungsbeschluss vom 23.8.1938 mit, wonach man angesichts seiner Verdienste um das Land bereit sei, dem "Gesuche näher zu treten, während andere Anträge dieser Art ausnahmslos zurückgewiesen" würden. Indessen sollte Holti bei der Liechtensteinischen Sparkasse formell eine grössere Kaution erlegen, damit der Beschluss vor der Öffentlichkeit gerechtfertigt werden könne (LI LA RF 182/418/004). Am 9.9.1938 orientierte die Regierung Holti darüber, dass sich das Regierungskollegium dazu bereit erklärt habe, den genannten Personen eine Aufenthaltsbewilligung gegen den Erlag einer Kaution von 5000 Franken zu erteilen (LI LA RF 182/418/008). Die eigentlichen, bis zum 15.9.1939 befristeten Aufenthaltsbewilligungen an Franz Horowitz, Selma Horowitz, Dr. Hans Horowitz und Ernst Horowitz datieren vom 13.9.1938 (LI LA RF 182/418/010ff.). Die Bewilligung für Franz Horowitz wurde am 14.12.1938 auf Günter Horowitz übertragen (LI LA RF 182/418/027).