Die Regierung teilt den Ortsvorstehungen und der Polizei das Verbot mit, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen


Abschrift, gez. Regierungsrat Peter Büchel, einer Bekanntmachung der Regierung vom 14.3.1938, gez. Regierungschef Josef Hoop [1]  

16.3.1938

Bekanntmachung

Es wird hiemit bekannt gemacht, dass die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge jedem Bewohner des Landes verboten ist. Die Gemeinden sind nicht berechtigt, bezügliche Bewilligungen auszustellen. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden strengstens bestraft.

Abschrift:

  1. Allen O.V. [Ortsvorstehungen] zur Kenntnis und genauesten Darnachachtung
  2. An das Sicherheitskorps zur Kenntnis u. Überwachung
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[1] LI LA RF 179/079/001/001. Diese Bekanntmachung ist vor dem Hintergrund des "Anschlusses" Österreichs an Deutschland am 12./13.3.1938 zu sehen.