Die Regierung orientiert das Internationale Nansen-Amt darüber, dass sich keine "Nansen-Flüchtlinge" in Liechtenstein befinden


Schreiben der Regierung an das Internationale Nansen-Amt für die Flüchtlinge in Genf, gez. Regierungschef Josef Hoop [1]

30.3.1936

Herr Präsident,

Wir bestätigen den Erhalt Ihres Schreibens vom 26. März Zl.20.A 80932/80385 und beehren uns Ihnen mitzuteilen, dass sich im Gebiete des Fürstentums Liechtenstein kein einziger Flüchtling russischer, armenischer, assyrischer und assyro-chaldäischer, türkischer oder saarländer Nationalität befindet.

Bei dieser Sachlage dürfen wir wohl von der Beantwortung Ihres Fragebogens [2] einstweilen absehen. Sollten Sie dennoch Gewicht darauf legen, die einzelnen Fragen beantwortet zu erhalten, erklären wir uns hiezu nach Prüfung der einzelnen Punkte gerne bereit.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, die Versicherung unserer vorzüglichsten Hochachtung. 

______________

[1] LI LA RF 116/001/011 (1936). Kürzel:  DrH/S.
[2] Siehe den diesbezüglichen Fragebogen unter LI LA RF 116/001/010 (1936).