Die Regierung ersucht Fürst Franz I. um die Sanktionierung des Staatsschutzgesetzes ("Spitzelgesetz")


Schreiben der Regierung, gez. Regierungschef Josef Hoop, an Fürst Franz I.[1]

8.3.1937

Euer Durchlaucht

Im Hinblicke auf die in der letzten Zeit zutage getretene Spitzelaffäre hat sich die Regierung veranlasst gesehen, dem Landtage einen Gesetzesentwurf zum Schutze der Sicherheit des Landes und seiner Bewohner vorzulegen. Der Gesetzentwurf lehnt sich eng an die geltenden schweizerischen Bestimmungen an und weicht nur insoferne vom bezüglichen schweizerischen Gesetze ab als die Bestrafung an das geltende liechtensteinische Strafgesetz angelehnt wurde.

Der Landtag hat in der Sitzung vom 3. März 1937 diesem Gesetzentwurfe zugestimmt und den Beschluss als dringlich erklärt. [2]

Die fürstliche Regierung erlaubt sich, Euer Durchlaucht diesen Gesetzesbeschluss mit dem Antrage zu unterbreiten, Höchstdieselben geruhen gnädigst, diesen Gesetzesbeschluss zu genehmigen und zu unterzeichen. [3]

Euer Durchlaucht

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[1] LI LA LTP 169/266/023.
[2] Siehe LI LA LTP 1937/053.
[3] Das von Fürst Franz I. sanktionierte Staatsschutzgesetz wurde am 17. März 1937 von Kabinettsdirektor Josef Martin an die Regierung übermittelt.