Fürst Franz I. erteilt die "Vorsanktion" zum Gesetzesentwurf über das Disziplinarverfahren gegen Mitglieder der Regierung


Schreiben der Kabinettskanzlei, gez. Kabinettsdirektor Josef Martin, an die Regierung zuhanden von Regierungschef Josef Hoop [1]

25.4.1931, Wien

Die Kabinettskanzlei beehrt sich anbei den anher gelangten Entwurf des Gesetzes über das Disziplinarverfahren gegen Mitglieder der Regierung, [2] welchem Seine Durchlaucht der Landesfürst die Vorsanktion zu erteilen geruhten, nach erfolgter Unterfertigung durch Seine Durchlaucht dh. rückzuschliessen.

Es wird ersucht, die etwa erforderliche Klausel "Vorsanktion erteilt" vor der Unterschrift des Landesfürsten dort gef. ansetzen zu lassen.

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[1] LI LA RF 120/413/005. Aktenzeichen: Nr. 39/3.
[2] Gesetz vom 7.5.1931 über das Disziplinarverfahren gegen Mitglieder der Regierung (LGBl. 1931 Nr. 6). Das Gesetz steht im Zusammenhang mit der juristischen Aufarbeitung des Sparkasaskandals (Disziplinarverfahren gegen Regierungsrat Peter Büchel).