Die Regierung verwarnt die Schriftleitung des "Umbruchs"


Schreiben der Regierung, gez. Regierungschef Josef Hoop, an die Schriftleitung des "Umbruchs", Vaduz [1]

8.7.1943

Wir haben festgestellt, dass Sie seit längerer Zeit liechtensteinische Staatsbürger in grundloser Weise der Feindseligkeit gegen das Deutsche Reich beschuldigen in einer Art, die den Eindruck erweckt, als ob der Grossteil Liechtensteins gegen das Deutsche Reich eingestellt wäre. Auch behandeln Sie das Judenproblem in einer Art, als ob damit unser Land gefährdet wäre und im Auslande der Eindruck entsteht, Liechtenstein sei vollkommen verjudet. In diesem Zusammenhange besudeln Sie auch immer wieder unwahrer Weise liechtensteinische Behörden und Bürger. Auch ausländische Staaten und deren Vertreter ziehen Sie immer wieder in den Kot.

Schon früher haben wir Sie ermahnt, Ihre Schreibweise zu mässigen. [2] Da Sie diese Warnung nicht beachten, sehen wir uns ein letztesmal veranlasst, Sie wegen Ihrer Schreibweise zu verwarnen. Sollten Sie auch diese letzte Warnung ausser Acht lassen, so würden wir uns genötigt sehen, Ihr Blatt für immer zu verbieten. [3]

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[1] LI LA RF 219/058/004. Kürzel: N/G.
[2] Die Schriftleitung des "Umbruchs" wurde 1942 mehrfach ermahnt (LI LA RF 211/468). Am 23.12.1942 wurde der "Umbruch" für gut einen Monat verboten (LI LA RF 214/437).
[3] Die Schriftleitung des "Umbruchs" verteidigte sich mit Schreiben vom 14.7.1943 (LI LA RF 219/058/009). Der "Umbruch" wurde jedoch bereits am 8.7.1943 verboten. Am 14.7.1943 wurde das Verbot für die Dauer von sechs Monaten bestätigt (LI LA RF 219/058, LI LA V 005/1943/0855). Als am 12.2.1944 wieder eine Nummer des "Umbruchs" erschien, wurde die Zeitung auf unbestimmte Zeit verboten (LI LA V 005/1944/0234).