Das Collegium Marianum bemüht sich, eine Anerkennung seiner Maturaausweise durch die Schweiz zu erlangen


Schreiben des Collegium Marianum, gez. Direktor Augustin Knapp, an Regierungschef Josef Hoop [1]

29.9.1941

Hochzuverehrender Herr Regierungschef!

Der hohe Fürstl. Landesschulrat hat unserer Schule mit Schr. vom 24. Sept. 1941 Nr. 188/307 die Maturität verliehen. [2]

Der Vorstand der Schule und der Lehrkörper haben mit Freuden von dieser Ehrung Kenntnis genommen und wir gestatten uns Ihnen, hochzuverehrender Herr Regierungs-Chef und den hohen Herren des Landesschulrates den ergebensten Dank hierfür auszusprechen. Es freut uns auch die in Ihrem Schreiben zum Ausdruck gebrachte Anerkennung der schulischen Erfolge. Nach wie vor werden wir bestrebt sein, die höhere Lehranstalt lehrzielmässig zu führen und leistungsfähige Schüler der Matura zuzuführen. Die Schule wird insbesondere nach dem Kriege die internationalen Beziehungen wieder aufnehmen und entwickeln. Wir glauben jetzt schon sagen zu können, dass durch unser „Bulletin de l’institut“ unser hiesiges Realgymnasium in Vaduz sehr sympathisch empfohlen wird und in allen 5 Erdteilen, wo wir überall Schulen haben, bekannt werden wird.

Um nun noch mehr Nachdruck ausüben zu können, muss die Anerkennung der Matura auch durch die Schweiz erreicht werden. Unterzeichneter hat in diesem Sinne wiederholt Aussprachen mit Herrn Nationalrat [Josef] Scherrer, St. Gallen, dem grossen Freund Liechtensteins, gehabt.

Herr Nationalrat Scherrer ist bereit, gemeinsam mit uns die eidgen. Anerkennung der Matura durch das eidgen. Erziehungsdepartement durchzusetzen und erbittet sich durch mich ein demgemässes Gesuch. Dieses Gesuch kann aber nur dann erfolgversprechende Wirkung haben, wenn die hohe Fürstliche Regierung die Initiative ergreift und das Gesuch zu einer Bitte ihrerseits macht. Ich darf mich hierbei auf das Telephongespräch vom 25. und 29. Sept. 1941 mit Herrn Reg.-Chef berufen und folgenden Gedankengang für die Abfassung des fraglichen Gesuches darlegen:

In Anbetracht des Umstandes, dass Schüler aus der freundnachbarlichen Schweiz (hauptsächlich aus dem Rheintal) hier am Realgymn. studieren und evtl. später zu den eidgen. Prüfungen für mediz. Berufsarten sich entschliessen würden, richten wir an das eidgen. Departement des Innern, Abtlg. Erziehungswesen nachstehenden Schriftsatz:

Die Fürstl. Regierung ersucht um Gleichstellung des Realgymnasiums „Collegium Marianum“ Vaduz mit einer schweizerischen Lehranstalt, an der nach Massgabe der Verordnung über die Anerkennung von Maturitätsausweisen durch den schweizerischen Bundesrat vom 20.I.1925 [3] der Maturitätsausweis nach Typus B erworben werden kann.

Gemäss Art. 1 Abs. 2 und Abs. 4 wären die Matura-Kandidaten des Realgymnasiums Vaduz dann ohne weiteres berechtigt zur Zulassung zu den eidgen. Prüfungen für die med. Berufsarten, zur Zulassung zu den eidgen. Prüfungen für Lebensmittelchemiker und zum prüfungsfreien Eintritt in das 1. Semester jeder Fachschule der eidgen. technischen Hochschule.

Hochzuverehrender Herr Regierungs-Chef!

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn das Bittgesuch nach Bern ungefähr nach obigen Darlegungen gefasst werden würde. [4] Im voraus spreche ich Ihnen für Ihre Mühewaltung den allerherzlichsten Dank aus.

Genehmigen Sie den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung:

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[1] LI LA RF 188/307/004-005.
[2] LI LA RF 188/307/003.
[3] AS, 1925, Bd. 41, S. 25-33.
[4] Die Regierung stellte das erbetene Gesuch mit Schreiben vom 30.9.1941 (LI LA RF 188/307/006). Das Eidgenössische Departement des Innern lehnte das Gesuch jedoch mit Schreiben vom 23.12.1941 ab (LI LA RF 188/307/008).