Regierungschef Josef Hoop teilt dem Verleger Carl Albert Kindle mit, dass derzeit keine Einreisen von Juden bewilligt werden


Schreiben von Regierungschef Josef Hoop an Carl Albert Kindle, Berlin [1]

5.12.1938

Sehr geehrter Herr Kindle!

In der Angelegenheit der Aufenthaltsbewilligung für Paul und Elly Glaser sowie Paula Landsberg gestatte ich mir, Ihnen Nachstehendes mitzuteilen. [2] Hierbei bitte ich Sie, meine verspätete Nachricht zu entschuldigen, da ich einige Tage abwesend war.

Kurz nach Ihrer Vorsprache bei mir sind in der Öffentlichkeit ziemlich heftige Widerstände gegen eine vermehrte Einreise deutscher Emigranten aufgetaucht. Sie äusserten sich in allerdings nicht bedenklichen Demonstrationen durch Abbrennen von Hackenkreuzen, anonyme Briefe und Ähnlichem. Um Ruhe und Ordnung zu gewährleisten, hielt es deshalb das Regierungskollegium für zweckmässig, Einreisen einstweilen nicht mehr zu bewilligen. [3] Es mussten deshalb alle anhängigen Gesuche abgewiesen werden, zu denen auch leider das Ihrer Bekannten gehört.

Damit will ich jedoch nicht sagen, dass nicht in absehbarer Zeit dem Gesuche doch wieder näher getreten werden kann, wenn sich die Gemüter etwas beruhigt haben werden. Wir können bei meinem Besuche in Berlin wieder auf die Angelegenheit zurückkommen. Es tut mir ausserordentlich leid, Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können. [4]

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Kindle, die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung. 

 

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[1] LI LA RF 184/270/004. Kürzel: DrH/G.
[2] Kindle ersuchte am 19.11.1938 um eine vorübergehende Aufenthaltsbewilligung für die genannten Personen (LI LA RF 184/270/001).
[3] LI LA AS 33/11, Regierungssitzung vom 1.12.1938, Trakt. 71-72.
[4] Kindle stellte nach einer Vorsprache bei Anton Frommelt mit Schreiben vom 22.12.1938 erneut ein Gesuch, dem Ehepaar Glaser sowie Paula Landsberg eine Aufenthaltsbewilligung für drei Monate zu erteilen (LI LA RF 184/270/005, 006). Obschon die drei eine Aufenthaltsbewilligung für Peru besassen (LI LA RF 184/270/007), lehnte die Regierung die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung am 30.1.1939 wiederum ab (LI LA RF 184/270/009).