Der Landtag spricht sich dafür aus, die Volksabstimmung über die Alkoholsteuer mit jener über das Schächtverbot zu verbinden


Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung, nicht gez. [1]

16.5.1929

Abg. [Franz] Amann: Nachdem ich Initiant in der Schächtfrage bin, möchte ich noch erklären, dass man anscheinend die Volksabstimmung hinausschiebt, damit die Arbeiter und Alpknechte in der Ausübung der Abstimmung verhindert werden.

Reg.Chef [Josef Hoop]: Wir haben uns eben überlegt, wie wir die Abstimmung in der nächsten Zeit halten sollen. Wir haben ja noch die Abstimmung über das Alkoholgesetz. [2] Diese Sache ist seit 1½ Jahren auf dem Wege. Wir haben es am Platze gehalten, diese zuerst zu halten. Wir haben darüber schon geredet und die technischen Möglichkeiten erwogen, ob beide Abstimmungen miteinander verbunden werden soll[en]. Wenn es möglich ist, sollen sie verbunden werden, sonst haben wir die Absicht gehabt am ersten freien Tage.

Vizepräs. [Gustav] Ospelt: Ich bin der Meinung, man sollte beide nebeneinander haben, sonst aber am ersten freien Tage nachher.

Reg.Chef: Die technischen Bedenken werden geprüft. [3]

 

 

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[1] LI LA LTP 1929/093. Die Gesetzesinitiative des Abgeordneten Franz Amann auf Einführung eines Schächtverbotes war vom Landtag am 22.4.1929 mit 11 von 15 Stimmen verworfen worden (LI LA LTP 1929/031).
[2] Das Referendum betreffend die Einführung der Alkoholsteuer fand am 26.5.1929 statt. Die Alkoholsteuer wurde vom Volk knapp angenommen.
[3] Siehe jedoch das öffentliche Landtagsprotokoll vom 25.6.1929 (LI LA LTP 1929/115).