Regierungschef Josef Hoop informiert den Landtag über die vorgesehene Verwendung des Reingewinnes der Sparkasse u.a. für soziale Zwecke


Protokoll der nichtöffentlichen Landtagssitzung, nicht gez. [1]

22.2.1935

1. Gesetz betr. die Verteilung des Reingewinnes der Sparkasse sowie betr. die vorläufige Regelung der Ansprüche des Landes gegenüber der Sparkasse aus Anlass der im Jahre 1928 aufgedeckten Unregelmässigkeiten

Reg.Chef [Josef Hoop] weist auf die gegenüber früher abweichenden Bestimmungen des Gesetzes hin, wonach das Land mehr als bisher bekommt. Die vorgesehene Abfuhr von Fr. 20'000 für soziale Zwecke wird auch verwendet werden zur Bezahlung der Zinsrückstände bedürftiger und in Not geratener Bürger.

[Peter] Büchel schlägt eine Ergänzung des Art. 2 vor, nimmt aber nach Kenntnisnahme der Bedenken seitens der Sparkasse und des Aufsichtsrates davon Abstand.

Im Übrigen werden keine wesentlichen Änderungen angebracht. [2]

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[1] LI LA LTP 1935/013. Siehe auch das Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung vom 21.2.1935 (LI LA LTP 1935/006).
[2] Vgl. LGBl. 1935 Nr. 5.