Regierungschef Josef Hoop bittet Walter Probst, sich für den Einbezug Liechtensteins in das deutsch-schweizerische Transferabkommen zu verwenden


Schreiben von Josef Hoop an Walter Probst [1]

o.D. (30.5.1934)

Sehr geehrter Herr Consul,

Ich danke für Ihren Brief vom 29. Mai 1934 bestens, [2] namentlich auch für die Bereitwilligkeit, unsere zwischenstaatlichen Sachen mit Deutschland bei Herrn Gesandten Freiherrn [Ernst] v. Weizsäcker zu fördern. Es handelt sich bei den gegenwärtigen Verhandlungen mit Deutschland um 2 Sachen: 1. Die Transferfrage und 2. ein Doppelbesteuerungs-Übereinkommen gleich jenem der Schweiz. Am Dringendsten ist vorläufig Nr. 1, immerhin wäre es auch nützlich, Nr. 2 zu erwähnen.

Bezüglich des Transfer–Abkommen lege ich Abschrift einer Verbalnote und Antwort des Eidgen. Politischen Departementes bei. [3] Daraus ersehen Sie den Umfang unseres Begehrens. Gelingt es uns nicht, gleiche Zugeständnisse wie die Schweiz zu erhalten, [4] so werden die hier wohnenden Deutschen gezwungen sein, wegzuziehen. Das ist natürlich für Liechtenstein nicht gleichgiltig. Es handelt sich hier um Leute, die schon viele Jahre hier sind und nicht wegen politischer Verhältnisse aus Deutschland weggezogen sind. Ich habe die Meinung, dass die Schweizer Banken, die bei den bezüglichen Verhandlungen massgebend vertreten sind, die liechtensteinischen Interessen aus Konkurrenzgründen beiseite schieben, möchte Sie jedoch bitten, das als meine ganz private Meinung vertraulich zu behandeln. – Bezüglich des Steuervertrages haben wir beantragt, ein genau gleiches Abkommen abzuschliessen, wie es zwischen Deutschem Reich und der Schweiz abgeschlossen wurde. [5] Man sollte meinen, dass sich das Reich nichts vergibt, wenn es das kleine Liechtenstein gleich behandelt, wie die Schweiz. Wir sind natürlich sehr daran interessiert, in absehbarer Zeit einen bezüglichen Vertrag zu erhalten, da wir sonst gegenüber der Schweiz ins Hintertreffen geraten.

Sollte es Ihnen möglich sein, Herrn Minister v. Weizsäcker zu bestimmen, für uns ein freundliches Wort in Berlin in die Wagschale zu legen, so wären wir hiefür herzlich dankbar.

Es wird mich freuen, von Ihnen über Ihre Besprechungen eine kurze Nachricht zu erhalten. Jedenfalls wünsche ich Ihnen bestens Glück zu Ihrem Vorhaben und verbleibe mit freundlichen Grüssen und dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung

Ihr sehr ergebener

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[1] LI LA RF 136/459/054. Das Datum des Schreibens ergibt sich aus der Antwort von Probst, vgl. LI LA RF 136/459/055.
[2] LI LA RF 136/459/053.
[3] Nicht aufgefunden. Es dürfte sich wohl um die Note der Regierung an das Eidgenössische Politische Departement vom 26.2.1934 sowie die Antwortnote vom 20.4 1934 handeln (LI LA RF 136/459/048, 051).
[4] Deutschland und die Schweiz schlossen am 7.10.1933 ein befristetes Transferabkommen ab (DDS, Bd. 10, Nr. 339). In diesem Abkommen sagte Deutschland der Schweiz zu, die schweizerischen Zinsforderungen trotz des Transfermoratoriums vom 9.6.1933 weiterhin vollständig zu transferieren, sofern die dafür benötigten Devisen durch zusätzliche Exporte deutscher Waren in die Schweiz beschafft werden können. Dieses für die Schweiz günstige Sonderabkommen – die übrigen Gläubiger konnten lediglich 75% der Kapitalerträge transferieren - wurde am 16.2.1934 verlängert (DDS, Bd. 11, Nr. 46).
[5] Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Deutschen Reiche zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftssteuern vom 15.7.1931, ratifiziert am 29.1.1934 (AS, 1934, Bd. 50, S. 106-132). Liechtenstein hatte am 25.1.1934 den Einbezug in das Abkommen beantragt (LI LA RF 129/091/010-011), worauf Deutschland erklärte, zum Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens nur in Kombination mit einem Abkommen über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Steuersachen bereit zu sein (LI LA RF 129/091/020).