Die Regierung übernimmt die schweizerischen Massnahmen zur Vorratshaltung für den Kriegsfall


Schreiben der Regierung an Bundesrat Hermann Obrecht, Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement, gez. Regierungschef Josef Hoop [1]

23.5.1939

Herr Bundesrat!

Die fürstliche Regierung beehrt sich, Ihnen den Empfang Ihres sehr gesch. Schreibens vom 17. Mai 1939 samt den Vorschriften betreffend die kriegsvorsorgliche Vorratshaltung zu bestätigen. [2] Die fürstliche Regierung wird auch für Liechtenstein eine gleiche Aktion durchführen. [3]

Genehmigen Sie, Herr Bundesrat, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

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[1] LI LA RF 191/136/005.
[2] LI LA RF 191/136/004.  
[3] Vgl. insbesondere das Verfassungsgesetz vom 2.9.1939 betreffend Bevollmächtigung der Regierung zur Anordnung kriegswirtschaftlicher Massnahmen, LGBl. 1939 Nr. 13, sowie die Verordnung der fürstlichen Regierung vom 26.3.1942 betreffend die Übernahme schweizerischer kriegswirtschaftlicher Massnahmen, LGBl. 1942 Nr. 15. Die Regierung erliess am 5.5. und erneut am 25.8.1939 einen Aufruf an die Bevölkerung, sich für mindestens zwei Monate mit Lebensmitteln einzudecken (LI LA RF 191/136/022).