Der Landtag stimmt der Übernahme des schweizerischen Versicherungsvertragsrechts zu


Protokoll der Konferenzsitzung des Landtags, gez. Florian Kindle, Franz Eberle [1]

21.5.1941

6. Übernahme des schweiz. Versicherungsvertragsgesetzes

Präsident [Anton Frommelt] beantragt, der Übernahme grundsätzlich zuzustimmen, andererseits aber die ganze Materie und das Einführungsgesetz noch einmal im Wege der Regierung mit den Versicherungen abzuklären und zu bereinigen. Dann sei die Sache für den Landtag leichter und auch verantwortlicher.

Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. [2]

[Oswald] Bühler beantragt eine gesetzliche Verpflichtung für die Lebensversicherungen in Liechtenstein auf Anlage eines Kapitals in Liechtenstein.

Reg.Chef [Josef Hoop] bemerkt, dass man seinerzeit schon ein solches Gesetz ausgearbeitet habe und die Versicherungsgesellschaften hätten dann geantwortet, dass sie sich vom liecht. Geschäfte zurückziehen, wenn dieses Gesetz geschaffen werde. Wir haben aber vor, noch einmal mit den Versicherungsgesellschaften zu reden. Ich wiederhole, was in der letzten Regierungssitzung hiezu gegangen ist. Dr. [Alois] Vogt hat in Bern die Sache zur Sprache gebracht und die Antwort bekommen, dass sie vom Bund aus keinen bestimmenden Einfluss auf diese Organisation nehmen könnten. Dr. [Peter Anton] Feldscher habe aber dann Dr. Vogt gegenüber erklärt, dass Liechtenstein sich zurecht lege, ob es nicht Anspruch erheben könnte auf gewisse Subventionen, die der Bund an schweizerische Kantone ausschütte. Ich habe mir die Sache angeschaut und ich glaube, dass man mit Aussicht auf Erfolg ein bezgl. Ansuchen stellen soll.

Der Landtag stimmt mit Befriedigung von dieser Mitteilung Kenntnis und würde es begrüssen, wenn eine solche Einnahme erreicht werden könnte.

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[1] LI LA LTP 1941/023. Vgl. auch den Landtagsbeschluss vom 23. April 1941 (LI LA LTP 1941/008).
[2] Siehe das Gesetz vom 6. Juni 1941 betreffend die Übernahme des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag vom 1. April 1908, LGBl. 1941 Nr. 14.