Der Landtag bewilligt 20'000 Kronen für Notstandsarbeiten und 3000 Kronen für notleidende Familien und bestellt weiters eine Landesnotstandskommission


Handschriftliches Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung mit eingeklebtem Antrag der Finanzkommission, gez. Landtagssekretäre Alfons Feger und Johann Wohlwend sowie Landtagspräsident Albert Schädler [1]

14.12.1914

3. Punkt der Tagesordnung: Kommissionsantrag über geeignete Notstandsmassnahmen

Der Kommissionsantrag [2] lautete:

"Der Landtag stellt der fstl. Regierung einen ausserordentlichen Kredit von 20'000 K für Notstandsarbeiten zur Verfügung, wobei die einzelnen Gemeinden für Waldstrassen, Rüfebauten usw. auch zu berücksichtigen wären. Der Landtag wählt als Beirat der fstl. Regierung eine Notstandskommission von 5 Mitgliedern, welche sich mit den in Frage kommenden Arbeiten und mit allfälligen weiter noch notwendigen werdenden Massnahmen zu beschäftigen haben wird.

Ausserdem bewilligt der Landtag der fstl. Regierung noch einen Kredit von 3000 K zur Unterstützung von notleidenden armen Familien."

Abg. [Johann] Hasler wird vom Abg. [Franz Josef] Hoop unterstützt, es solle der Binnendamm von der Gampriner Mühle abwärts entsprechend verstärkt werden; es wäre dies als Notstandsarbeit aufzufassen.

Abg. Dr. [Wilhelm] Beck führt aus, es hätte die Kommission den Antrag nicht in seinem Sinne erlediget; [3] der Wunsch der Antragsteller [4] gehe dahin, den Leuten Kredit zu geben, wenn auch zu höhern Prozenten; es sollte durch Beschaffung von Lebensmitteln für künftige Zeit vorgesorgt werden; es sei ihm unbegreiflich, dass von 3 angekommenen Waggons Mais 2 Waggon zurückgegangen seien. [5]

Der Präsident erwidert, dass unsere Lage noch nicht als schlimm bezeichnet werden könne, indem die Industrie, ausschliesslich der Stickerei, doch noch nicht zum Stillstand gekommen sei; für die männlichen Arbeiter, die heuer früher als sonst aus der Schweiz hätten zurückkehren müssen, wären Rheinbau u. Waldarbeiten vorgesehen; wir müssten uns nach der Decke strecken u. nicht immer Beschwerde führen; es sei keine Ursache vorhanden, über das Kreditwesen zu klagen; es wird die Regierung darauf halten, dass der Zinsfuss für Pfänder nicht erhöht wird; bei Darlehen soll dem Lande aber doch kein Schaden erwachsen; in Details könne sich der Landtag jedoch nicht einlassen, dies sei Sache der Notstandskommission.

Der Kommissionsantrag wird angenommen u. in die Notstandskommission werden gewählt der Präsident mit 13, die Abg. [Josef] Brunhart mit 8, [Franz] Josef Marxer, Dr. Beck u. [Emil] Batliner mit je 7 Stimmen.

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[1] LI LA LTA 1914/S04/2. Vgl. L.Vo., Nr. 52, 26.12.1914, Beilage ("Genehmigtes Landtagsprotokoll vom 14. Dezember 1914") sowie das Schreiben des Landtagspräsidiums an die Regierung vom 14.12.1914 unter LI LA LTA 1914/L11.
[2] LI LA LTA 1914/L01 (Tagesordnung des Landtagspräsidiums für die auf den 14. und 16.12.1914 anberaumten Landtagssitzungen).
[3] Vgl. die Motion von Wilhelm Beck und Konsorten an den Landtag vom 24.11.1914 (LI LA LTA 1914/L11).    
[4] Neben Wilhelm Beck waren dies die Abgeordneten Franz Josef Beck, Josef Brunhart, Johann Wohlwend, Egon Rheinberger, Josef Sprenger, Franz Josef Marxer, Franz Josef Hoop und Albert Wolfinger.
[5] Vgl. dagegen L.Vo., Nr. 39, 26.9.1914, S. 2 ("Maismehl") und O.N., Nr. 27, 24.10.1914, S. 1 ("Anregungen zu vorsorglichen Massnahmen in der jetzigen Krisis").