Der Landtag beschliesst, vor der Genehmigung des Washingtoner Abkommens weitere Erkundigungen in Bern einzuholen


Protokoll der nicht-öffentlichen Landtagssitzung, ungez. [1]

25.6.1946

Präsident [David] Strub eröffnet die Sitzung und teilt mit, dass der Gesandte [Prinz Heinrich] lt. gepflogener Rücksprache es für zweckmässig erachten würde, wenn heute über das Abkommen von Washington mit der Schweiz (eingeschlossen Liechtenstein) vom Landtag der definitive Beschluss gefasst werden könnte, damit liechtensteinischer Seits mit dem schweizerischen Nationalrat Schritt gehalten werden könne.

Aus diesem Grunde wurde der heutige Landtag einberufen.

Präsident: Herr Regierungschef [Alexander Frick] ist vielleicht in der Lage, uns näher über diese Sache noch zu orientieren.

Reg. Chef: Gewiss hat jeder von den Herren über das vorerwähnte Washingtoner-Abkommen aus der Zeitung gelesen oder am Radio hievon etwas vernommen. Im schweizerischen Nationalrat haben bereits über 20 Herren über dieses Abkommen Reden gehalten und die meisten dieser Herren sind mehr oder weniger gegen das Abkommen. Schlussendlich aber wird es doch von der Schweiz acceptiert werden. Die Schweiz befindet sich eben in einer Zwangslage (gilt auch für Liechtenstein) Recht gegen Macht, denn dieses Abkommen ist eigentlich ganz gegen unser Rechtsempfinden und sagen wir es offen, ein Diktat von Washington. Ganz interessant ist es, die Ausführungen in der heutigen Neuen-Zürcherzeitung zu studieren. Wir erhalten hierbei einen guten Einblick in die Stimmung und Verfassung des Nationalrates und gewiss der ganzen Schweiz, denn nur notgedrungen wird schlussendlich dieses Abkommen angenommen werden.

Zur allgemeinen Orientierung möchte ich diesen Zeitungsbericht vorlesen lassen.

Es folgt nun die Vorlesung des Zeitungsberichtes (siehe folgende Seiten). [2]

Präsident: Sie können sich nun ein Bild machen über die Stimmung im Nationalrat. Es ist keine angenehme Sache, die dort wie auch hier entschieden werden soll. Aber trotz verschiedener Gegenreden u.s.w. wird es doch zum Schluss keinen anderen Ausweg geben als eben zustimmen.

Abg. Brunhart, Heinrich: Ich finde, das Ganze ist mehr gegen Übersee gerichtet.

Abg. [Florian] Kindle: Ich verstehe nicht, dass wir vor der Schweiz Beschluss fassen sollen, es genügt doch, wenn wir sofort nach Bekanntwerden des Entscheides des Nationalrates unsererseits einen Beschluss fassen.

Reg. Chef: klärt Kindle, Abg. Triesen, über die Gründe einer Annahme vor der Schweiz auf, resp. teilt ihm kurz die Ausführungen des Gesandten in der letzten Landtagssitzung mit. [3]

Es handelt sich hauptsächlich darum, dass wir nicht einen Vorwurf einstecken müssen, dass wegen uns eine Verzögerung in der Deblockierung oder in der Aufhebung der schwarzen Listen infolge späterer Annahme des Abkommens eintreten könnte.

Abg. Kindle: Wegen dieser Verspätung ist das Argument nicht stichhaltig. Es steht ja ausdrücklich, dass die Aufhebung der schwarzen Listen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen werde, somit kommt es nicht darauf an, ob wir einen Tag vor oder nach dem schweizerischen Nationalrat die Sache behandeln.

Abg. Dr. [Alois] Ritter: Am 25. Mai a[nni] c[urrentis] ist der Wortlaut des Abkommens mit Washington festgesetzt worden. [4] Es kommt im Abkommen nicht zum Ausdruck, dass wir Vertragspartner der Schweiz sind. Erst in Punkt "V" ist erwähnt, dass die Schweiz auch im Namen des Fürstentums Liechtenstein handle. Der liechtensteinische Landtag muss sich vor der Ratifizierung des Abkommens im Klaren sein über die Auswirkungen dieser Abmachung für unser Land. Wenn ich den Text durchlese, so komme ich zur Überzeugung, dass der Landtag nicht ohne weiteres die Zustimmung dazu erteilen kann. Unter Punkt II/2 heisst es z.B.: Die Schweiz. Regierung verpflichtet sich, den 3 alliierten Regierungen 250 Millionen Schweizerfranken, zahlbar auf Sicht in Gold in New York, zur Verfügung zu stellen. Wie ist nun hier der Anteil für Liechtenstein. Es handelt sich bei dieser Goldzahlung um Rückvergütung des Raubgoldes, solches besitzen wir aber nicht, somit muss unser Land von dieser Bestimmung resp. Verpflichtung ausgenommen sein. Der Landtag hat sich schon früher mit der Sache befasst und kam auf die Umstände zu sprechen betr. gewissen Schwierigkeiten für unser Land, weil es der Schweiz nicht gleichgestellt ist. [5] Wir wollen folgende Punkte klargestellt wissen.

  1. Was geschieht mit den beschlagnahmten Guthaben, die Liechtenstein beschlagnehmen musste in Liechtenstein? In der Schweiz wird es so gehandhabt, dass die Hälfte dem Land und die andere Hälfte den Alliierten zukommt. Wie ist es nun bei uns, würde die Hälfte unserem Staat oder der Schweiz zufallen?

Präsident: Unserem Staat.

Dr. Ritter: Haben wir eine schriftliche Zusicherung diesbezüglich? Es wurde schweizerischerseits der Standpunkt nicht klar festgelegt und anerkannt, in welcher Form die liechtensteinischen Interessen berücksichtigt werden. Es ist nur zu sagen, dass z.B. die Behandlung der liechtensteinischen Doppelbürger gegenüber den schweizerischen Doppelbürgern nicht gleich ist. Bis heute haben manche liecht. Doppelbürger erhebliche Schwierigkeiten, um als Liechtensteiner anerkannt zu werden. Meines Erachtens können wir ohne Bedenken zuwarten, bis die schweiz. Bundesversammlung das Abkommen erledigt hat und wir Kenntnis vom Verlauf der Sache haben. Ich kann mich nicht dafür begeistern, diese Sache mit dem vorgeschlagenen Vorbehalt zu ratifizieren. Wir wollen das Ergebnis der Schweiz abwarten. Die damit bedingte Zeitverseumnis kann in Sachen "Sperre der schweiz. Guthaben" keine Rolle spielen, denn die Debatte über die Postulate wird in der Bundesversammlung noch einen breiten Raum einnehmen. Wir können es daher ruhig riskieren, die Entscheide der schweiz. Bundesversammlung abzuwarten und erst dann unseren Beschluss zu fassen. In der Zwischenzeit soll alles Mögliche unternommen werden, um uns über die Tragweite dieses Abkommens für unser Land näher zu informieren. Ich mache den Vorschlag, dass Herr Regierungschef Frick nach Bern fährt, um die mit der Schweiz zusammenhängenden Fragen abzuklären und hierauf dem Landtage Bericht zu erstatten. Dann haben wir eine Unterlage und müssen die Katze nicht im Sack kaufen.

Abg. Kindle: Ich unterstütze die Ausführungen von Dr. Ritter. Es ist für uns nicht gleich, ob wir in die Vergütungsfrage hineingezogen werden oder nicht. Wir wollen eine klare Sicht haben. Wir wollen daher warten, bis die Schweiz das Abkommen abgeschlossen hat und in der Zwischenzeit die schwebenden Fragen abklären.

Reg.Chef: Wir haben bereits darüber gesprochen. Herr Minister [Walter] Stucki ist jedoch beim Gesandten gewesen und hat ihn ersucht, dass Liechtenstein sofort zustimmen möchte. Ich habe unserem Gesandten dann auch erklärt, dass wir unsererseits nur ratifizieren können, wenn eben das Vermögen, das bei uns beschlagnahmt wurde und noch wird, auch unserem Land zufallen wird (die Hälfte). Wir haben also an diese Frage schon gedacht.

Abg. Dr. Ritter: Das Abkommen ist ein Vertrag zwischen den Alliierten einerseits und der Schweiz und uns andernseits. Bedingungen werden nicht angenommen. Ratifiziert muss bedingungslos werden. Bedingung ist aber ein Abkommen mit der Schweiz und zwar muss dieses aufs Papier gebracht werden, denn sonst hangen wir in der Luft. Ich glaube nicht, dass wir die Schweiz vor den Kopf stossen, wenn wir heute keinen Beschluss fassen, sondern die Regierung ersuchen zu verhandeln. Daraus muss die Schweiz nur erkennen, dass uns die Tragweite dieses Abkommens bewusst ist und wir nicht leichtfertig ein Abkommen ratifizieren.

Noch eine Frage: Hat die Regierung Kenntnis von den versch. Geheimabkommen, die geschlossen wurden.

Reg.Chef: Ja, hier sind sie.

Abg. Dr. Ritter: Es handelt sich also noch um ca. 10 Geheimabkommen betr. dem Abkommen Washington. [6]

Reg.Chef: Ich bin mir über die Schwere und Tragweite des Abkommens bewusst. Es geht ganz gegen die bisherigen Rechtsbegriffe.

Abg. Dr. Ritter: Wir betreten damit den Weg der totalen Staaten, den Weg der Abkehr vom gesetzmässigen Boden. Aber wenn wir diesen Weg betreten, betreten wir ihn unter Zwang von aussen.

Präsident: Ich bin mit den Ausführungen von Abg. Dr. Ritter einverstanden. Es wäre wirklich zu begrüssen, wenn wir von der Schweiz alles schriftlich in Händen hätten. Dass somit die Hälfte zu Gunsten von Liechtenstein verfallen würde, wenn schon denn schon, dass nicht die Schweiz diesen Anteil für sich behalten würde. Dies alles wäre in einem Notenaustausch festzuhalten.

Abg. Dr. Ritter: Der Landtag soll beschliessen, dass möglichst schnell nach Bern gereist wird, um diese für uns lebenswichtigen Fragen abzuklären und uns Bericht erstatten zu können.

Abg. [Josef] Sele: Ich habe einzelne Punkte nicht ganz erfasst. z.B. betr. Punkt II/2 wegen den 250 Millionen, müssen wir hier einen Teil zahlen.

Abg. Dr. Ritter: Hier handelt es sich um Raubgold, wovon wir nichts haben und somit auch nichts zu zahlen haben.

Abg. Sele: Das hat mich interessiert. Aber wenn wir in Liechtenstein Deutschen Vermögen nehmen müssten, so bekämen wir von diesem Vermögen 50%?

Reg.Chef: Wir müssen den Leuten in Deutschland diese 50% in Reichsmark auszahlen.

Abg. Dr. Ritter: Ich möchte noch bemerken, dass sich Russland noch gar nicht geäussert hat betr. seinem ev. Anspruch auf das Vermögen von Deutschen im Ausland. Es sind daher von dieser Seite gewiss noch irgendwelche Forderungen zu erwarten.

Abg. Sele: Diese Sache mit Russland könnte noch eines Tages eine schwerwiegende Geschichte abgeben.

Reg.Chef: Eine Frage: wäre es nicht zweckmässig, wenn einer von den Abgeordneten nach Bern mitgehen würde, vielleicht Herr Dr. Ritter.

Abg. Dr. Ritter: Ich möchte da nicht mit, sondern die Sache unter möglichster Einsparung von Kosten durchgeführt wissen.

Präsident: Ich schliesse mich dem Antrag vom Regierungschef an. Es wäre zweckmässig, wenn beide Herren nach Bern reisen würden, da es sich wie besprochen um eine sehr wichtige Sache handelt. Es wäre meines Erachtens auch von Vorteil, wenn Herr Dr. Ritter vom Standpunkt des Juristen aus mit nach Bern fahren würde.

Abg. Kindle: Ich stelle den Antrag, dass Herr Dr. Ritter mitgeht.

Abg. Dr. Ritter: Es genügt, wenn Herr Regierungschef zusammen mit dem Gesandten die Sache erledigen. Andernfalls hat es ja in Bern genügend Juristen, die die Sache an die Hand nehmen könnten und wo benötigte Ratschläge erteilt werden könnten.

Präsident: Ich bin anderer Ansicht. Wir ziehen keine Berner-Juristen bei, wenn wir eigene haben.

Reg.Chef: Es wäre mir sehr recht, wenn Herr Dr. Ritter mich begleiten würden, umsomehr, da Herr Doktor schon bei früheren Besprechungen in Bern mit dabei war.

Abg. Dr. Ritter: Es handelt sich heute ja nur darum, dass die Angelegenheit schriftlich niedergelegt wird.

Präsident: Es ist der allgemeine Wunsch des Landtages, dass Sie Herr Doktor mitgehen. Ich möchte daher über diesen Punkt noch abstimmen lassen. Wer damit einverstanden ist, dass Herr Dr. Ritter mit nach Bern fährt, erhebe die Hand: Einstimmig dafür.

Abg. Dr. Ritter: Es ist mir zeitlich nicht möglich, morgen von hier weg zu sein.

Abg. H. Brunhart: Man kann es möglich machen.

Präsident: Es ist wertvoll, wenn ein Jurist dabei ist, und ich möchte Sie daher ersuchen, dem Wunsche des Landtags zu entsprechen.

Abg. Dr. Ritter: Es geht nicht. Sie können aber auch den Rat von Prof. [Emil] Beck in Bern einholen, was ich meinerseits unbedingt auch tun würde. Prof. Beck ist ja auch ein Liechtensteiner, welcher unsere Verhältnisse auch kennt und welcher gewiss weit grösseren Einfluss in Bern hat. Ich meinerseits sehe keine Möglichkeit um mitzugehen.

Präsident: Es wäre bedauerlich, wenn der Gegenstand nicht zur allgemeinen Zufriedenheit erledigt werden könnte.

Abg. Kindle: Wenn Herr Dr. Ritter schon nicht Zeit hat, soll er wenigstens vor der Reise mit der Regierung eine Besprechung haben. Es kann ja dann mit Prof. Beck immer noch Rücksprache genommen werden. Herr Doktor weiss es ja selber, ob er kann oder nicht, und die Interessen des Landes hat er immer noch in erster Linie gewahrt. Ich sehe es ja auch nicht gerne, wenn er nicht mit geht. Wenn es aber nicht geht, wollen wir einen anderen Weg suchen.

Reg.Chef: Es wäre gut, wenn man sich vorher festlegen würde, auf welche Punkte bes. Gewicht zu legen ist.

Abg. Dr. Ritter: Gewiss müssen sie es in Bern auch begreifen, wenn wir in diesen Punkten etwas in Händen haben wollen.

Reg.Chef: Erster Punkt ist somit: "Anteil unseres Landes". Grenzfall: Es wohnt einer in Liechtenstein und hat sein Vermögen in der Schweiz, wem gehört nun dieses Vermögen resp. der Anteil.

Abg. Dr. Ritter: Nichts einfacheres, dem in welchem Land er domiziliert ist.

Reg.Chef: Zweiter Punkt: Die Schweiz bewilligt den sofortigen Bezug von 50 Millionen. Sind wir hier auch beteiligt oder wie steht die Sache.

Dritter Punkt: Klarstellen betr. Punkt II/2.

Abg. Sele: Betr. dem Raubgold ist nicht klar, man sagt wohl, es geht uns nichts an. Haben wir wirklich kein Raubgold, nur die Schweiz?

Präsident: Die Schweiz könnte auch sagen, dass Liechtenstein anteilmässig an den 250 Millionen Gold abliefern müsste.

Reg.Chef: Nein, es handelt sich hier um belgisches Gold, das die Deutschen s[einer] Z[eit] umgegossen haben.

Abg. H. Brunhart: Punkt I/5 ist noch nicht klar. Wie ist unser Anteil an die Kosten der Liquidierung, in welchem Ausmasse müssen wir diese tragen?

Reg.Chef: Dem Liquidationskapital entsprechend. Wir müssen daher von der schweiz. Verechnungsstelle über die gesamten angemeldeten deutschen Guthaben eine Abschrift bekommen, denn all diese Unterlagen liegen in Zürich bei der Verrechnungsstelle.

Abg. Dr. Ritter: Die Behandlung der Doppelbürger ist auch noch nicht abgeklärt.

Reg.Chef: Es wurde zugesichert, dass diese Sachen wohlwollend behandelt werden.

Reg.Chef: Eine andere Frage noch, ob bei der gemischten Kommission, wenn es sich um liechtensteinische Werte handelt, ob wir in der Kommission nicht vertreten sein könnten.

Abg. Dr. Ritter: Das wird wohl nie bewilligt werden, schon aus dem Grunde, weil bei uns nicht wir selber die Kontrolle machen.

Reg.Chef: Aber wir haben doch die Verrechnungsstelle beauftragt, alle diese Sachen für uns zu machen.

Präsident: Die Abgeordneten werden also sehr wahrscheinlich in den nächsten Tagen wieder telegraphisch zu einer Sitzung einberufen werden.

Abg. Kindle: Wenn z.B. die Schweiz am Freitag abstimmt, können wir doch auch auf den Freitag Sitzung halten.

Abg. [Eugen] Schädler: Ja, wir können es doch am gleichen Tage machen wie die Schweizer.

Präsident: So würde überhaupt keine Verzögerung der Sache eintreten.

Reg.Chef: Es wäre gut, wenn man im öffentlichen Landtag eine Dokumentation über die Schwere der Sache machen würde, etwa eine Debatte etc. oder wenn sich verschiedene der Stimme enthalten würden. Es darf natürlich nicht zu weit gehen. Denn gerade versch. Neubürger sind über den Verlauf sehr bedrückt und erwarten von uns eine positive Erledigung. Wir unsererseits haben natürlich auch ein Interesse am Freihandel mit Amerika.

Präsident: Ich bin der Ansicht, wenn die Schweiz ratifiziert und wir verwerfen, dass wir den Leuten einen schlechten Dienst erweisen, denen wir meinen einen guten zu erweisen.

Abg. Kindle: Wenn die Schweiz annimmt, werden wir auch annehmen müssen, ich meinerseits werde nicht zustimmen.

Abg. Sele: Es weiss niemand, ob man etwas Gutes annimmt, wenn man diese Sache annimmt.

Reg.Chef: Packt mit der Wirklichkeit, sagt Grimm, es ist dies natürlich eine ganz verwilderte Rechtsauffassung mit diesem Abkommen.

Abg. H. Brunhart: Das ist Demokratie.

Präsident: Nachdem Herr Dr. Ritter sagt, dass ihm nicht möglich ist nach Bern zu gehen, ist der Landtag wohl damit einverstanden, dass der Reg.Chef in der Mission allein fährt.

Abg. Sele: Es ist noch eine Frage, ob Prof. Emil Beck beigezogen wird oder nicht. Er ist ja auch ein Liechtensteiner.

Abg. Dr. Ritter: Das muss man den Herren selbst überlassen.

Präsident: Ich schliesse daher in diesem Falle die heutige Sitzung und wie bereits gesagt, werden die Herren Abgeordneten in den nächsten Tagen eine telegraphische Einladung erhalten.

 

 

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[1] LI LA LTP 1946/073.
[2] Der NZZ-Artikel wurde nicht eingebunden in LI LA LTP 1946.
[3] Vgl. LI LA LTP 1946/040.
[4] Zu den Verhandlungen vgl. DDS, Bd. 16, v.a. Nr. 61, dodis.ch/65; Nr. 65, dodis.ch/66; Nr. 66, dodis.ch/67; Nr. 67, dodis.ch/68; Nr. 72, dodis.ch/69; Nr. 75, dodis.ch/17. Zum Abkommen vgl. dodis.ch/1725.
[5] Vgl. LI LA LTP 1946/040.
[6] Gemeint sind wohl der Anhang zum Vertrag sowie die insgesamt acht Schreiben, die bei den Verhandlungen ausgetauscht wurden, vgl. dodis.ch/1725.