Die Gemeinde Triesenberg verweigert einem ihrem Bürger die für die Erteilung des politischen Ehekonsenses erforderliche Bestätigung


Schreiben der Gemeindevorstehung Triesenberg an die Regierung, gez. Gemeindevorsteher Johann Beck [1]

2.5.1938, Triesenberg

Bezugnehmend auf beiliegendes Schreiben [2] bezüglich der Erteilung des Ehekonsenses für N1, teilt die Gemeinde-Vorstehung Triesenberg Ihnen mit, dass der Gemeinderat diese Angelegenheit am 1. Mai 1938 neuerdings noch einmal [3] besprochen hat und ist auf dem Standpunkt, dass es unmöglich erscheine, dass N1 einen Familienhaushalt führen kann. N1 hat schon 10 Jahre nur für sich selbst zu sorgen, hat aber nicht 1 Rp. erspart sondern hat noch Kostgeld-Schulden, auch hat derselbe vor einiger Zeit bei der fürstl. Regierung um eine Unterstützung angesucht, um die Eheeinkaufstaxen zahlen zu können, also wenn einer für sich selbst allein mit seinem Verdienst nicht auskommen kann, so kann derselbe auch nicht für eine Familie auskommen.

Hochachtungsvollst [4]

______________

[1] LI LA RF 179/098/006.
[2] Siehe das Schreiben (Beschwerde) von N1 an die Regierung vom 26.4.1938, welche dieses zur eingehenden Sachverhaltsdarstellung an die Gemeindevorstehung Triesenberg weiterleitete (LI LA RF 179/098/005).  
[3] Vgl. die Ausfertigung des diesbezüglichen, ablehnenden Gemeinderatsbeschlusses vom 19. bzw. 21.4.1938 zuhanden des Advokaturbüros Schwendener, Buchs (LI LA RF 179/098/004).  
[4] Die Regierung veranlassste in der Folge die Feststellung, welche Unterstützungen oder Darlehen N1 in den letzten 3 Jahren begehrt und erhalten hatte.