Fürst Johann II. ernennt Josef Ospelt zum Fürstlichen Rat


Maschinenschriftliche Abschrift eines Handschreibens von Fürst Johann II., gez. ders., an Rentmeister Josef Ospelt, derzeitiger Leiter der Regierung [1]

4.4.1921, Feldsberg

Lieber Rentmeister Ospelt!

Sie haben in langjähriger, von treuer Hingebung an Mich und an Ihr Amt geleiteter und beseelter Arbeit Mir und Meinem Lande wertvolle Dienste geleistet und erst jüngst sah Ich Mich infolge des Scheidens des provisorischen Chefs Meiner Regierung, des Hofrates Dr. [Josef] Peer, von seinem Amte veranlasst, Ihre auf verschiedenen Gebieten bewährte Arbeitskraft neuerlich durch Ihre Berufung zur einstweiligen Leitung der Regierungsgeschäfte in Anspruch zu nehmen. [2]

In Anerkennung Ihrer Verdienste und als Zeichen Meines vollen Vertrauens verleihe Ich Ihnen in Gnaden den Titel eines fürstlichen Rates.

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[1] LI LA SF 01/1921/ad 57a. Die Regierung liess das Schreiben als Kundmachung in den Landeszeitungen publizieren (L.Vo., Nr. 30, 16.4.1921, S. 1; O.N., Nr. 28, 16.4.1921, S. 4).
[2] Ospelt war am 14.3.1921 vom Fürsten mit der "einstweiligen Leitung" der Regierung betraut worden (LI LA SF 01/1921/ad 38, Entschliessung Johann II., 14.3.1921). Nachdem der Fürst nach der Volksabstimmung über Peers Verbleiben im Amt auf dessen Bitte von einer Wiederberufung abgesehen hatte (LI LA SF 01/1921/056, Johann II. an Peer, 4.4.1921), blieb Ospelt mit der einstweiligen Leitung der Regierungsgeschäfte betraut.