Fürst Johann II. von Liechtenstein widmet anlässlich seines 80. Geburtstags (vorläufig für die Jahere 1920 und 1921) eine Summe von jährlich 4000 Franken für die Unterstützung von alten, erwerbsunfähigen Bewohnern des Fürstentums


Amtliche Kundmachung, publiziert im Liechtensteiner Volksblatt [1]

5.10.1920

Der fürstlichen Regierung ist von der Kabinettskanzlei, Seiner Durchlaucht des Landesfürsten [Johann II. von Liechtenstein] folgende Höchste Entschließung eröffnet worden:

Präs. 756.

Widmung für Alterversorgung Erwerbsunfähiger.

Höchste Entschliessung.

Seine Durchlaucht der Landesfürst finden Höchstsich aus Anlass der Vollendung des achtzigsten Lebensjahres bestimmt, bis zu einer anderweitigen Regelung der Altersversorgung, jedoch vorläufig für die Jahre 1920 und 1921 zur Beteilung alter, erwerbsunfähiger Bewohner des Fürstentumes, die keine entsprechende Einkünfte aus Vermögen, Renten, Versicherungen oder dergleichen beziehen, einen Betrag von jährlich 4000 (viertausend) Fr. zu widmen.

Gesuche um Beteilung aus dieser Widmung sind für das laufende Jahr bis spätestens Ende November und für das Jahr 1921 im Laufe der Monate Mai und November bei der fürstlichen Regierung einzureichen, welche die Zuweisung der Aushilfen nach Anhörung der zuständigen Ortsvorstehungen und Seelsorger im Einvernehmen mit der fürstlichen Domänenverwaltung je nach Lage des Falles in mehreren Raten während des Jahres oder einmalig durchzuführen und mit Jahresschluss über die erfolgte Beteilung an Seine Durchlaucht zu berichten hat.

Zu berücksichtigen sind in erster Linie Personen die kränklich sind und solche, die keine Angehörigen haben, von denen sie unterstützt werden können.

In besonderen Fällen können auch Gesuche berücksichtigt werden, die außer den genannten Monaten einlaufen.

Diese Höchste Entschließung ergeht an die fürstliche Regierung und an die fürstliche Domänenverwaltung in Vaduz.

Wien, am 5. Oktober 1920.

Im Höchsten Auftrage:
gez. J. [Josef] Martin.

Fürstliche Regierung.

Vaduz, am 6. Oktober 1920.

Der fürstliche Regierungschef:
gez. Dr. [Josef] Peer

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[1] L.Vo. 9.10.1920, S. 4. - Der Registraturvermerk "Präs. Zl 142" verweist auf LI LA SF 1/1920/142). Das Geld kam in den Jahren 1920 und 1921 zur Auszahlung. (vgl. Kundmachung vom 12.5.1921, publiziert im L.Vo. vom 14.5.1921, S. 4.