Die Schweizer Bischöfe mahnen die Katholiken und insbesondere die katholischen Vereine an Sonn- und Feiertagen keine Tanzveranstaltungen zu veranstalten, diese nicht auf den Samstagabend zu verlegen und in der Advents- und Fastenzeit auch keine Theater oder Konzerte aufzuführen


Offizielle Mitteilung der Schweizerischen Bischofskonferenz, gez. Bischof Georgius von Chur [1]

3.6.1925

Kundgebung der Schweizer. Bischöfe betr. der Veranstaltung von Tänzen, Theatern und Konzerten.

Wir bringen antragsgemäss zur Kenntnis des katholischen Volkes und besonders der katholischen Vereine, dass die Konferenz der schweizerischen Bischöfe am 3. Juni 1925 folgende gemeinsame Kundgebung zu erlassen beschlossen hat:

Von katholischen Vereinen sollen im Interesse des kirchlichen und religiösen Lebens grundsätzlich durchaus vermieden werden:

1. Veranstaltungen von Tänzen an Sonntagen und gebotenen Feiertagen;

2. Verlegung von Anlässen auf den Samstagabend;

3. Aufführung von Theatern und Konzerten im Advent und in der Fastenzeit.

Chur, den 4. Juni 1925.

Namens der Konferenz der Schweiz. Bischöfe:

Georgius, Bischof von Chur.

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[1] Publiziert in L.Vo. 16.9.1925, S. 2.
[2] Beschlussdatum 3.6.1925, Ausfertigung durch den Bischof 4.6.1925.