Vereidigung des Wegmaut- und Grenzzolleinnehmers Franz Anton Jäger im Schaanwald


Vereidigung des Wegmauth und Gränzzoll-Einnehmers im Schaanwald
Franz Anton Jäger
[1][2]

2. 4. 1814

Ich, Franz Anton Jäger, schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen wahren körperlichen Eid, daß ich den an mich von wohllöblichen Oberamte übertragenen Einzug des Schaanwalder Weggeldes und Gränzzolles nach meiner besten Einsicht und mit Vermeidung aller Partheylichkeit besorgen; das Weggeld und den Gränzzoll nach den bestehenden allerhöchsten Vorschriften abnehmen, hiebei weder jemanden überhalten, noch begünstigen, also sowohl Fremde, auch Einheimische zur Entrichtung der vorgeschriebenen Weggeld- und Zollgebühren anhalten, diese sowohl in das vor[ge]legte Register eintragen, als auch dem Zoll- und Weggeld-Pflichtigen die Pollete hinauszugeben, das eingehende Geld ohne etwas für mich zu verwenden, ordentlich zusammenhalten, über den Empfang alle Vierteljahre beim fürstl. Rentamte genaue Rechnung ablegen und die eingegangene Baarschaft abzuführen; und mich überhaupt bei diesem Dienst getreu, redlich, aufrichtig und fleißig verhalten, sohin das allerhöchste Beste, so wie es einem treuen Diener zusteht, auf alle Weise befördern wolle.

So wahr mir Gott helfe Amen

Franz Anton Jeger
[Joseph]
Schuppler, Landtvogt

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[1] Wiedergabe nach Fridolin Tschugmell: Beamte 1681 – 1840, Dienstinstruktionen, Diensteide usw. in: JBL 1947, S. 100-101, Anhang Nr. 19.
[2] Anmerkung Fr. Tschugmell: "Es hat Jäger diesen Dienst von seinem Schwiegervater Iobann Georg Matt übernommen und erhält pro eingenommenen Gulden jedesmal 10 Kreuzer."