Hans Luzius von Gugelberg setzt sich dafür ein, dass Liechtenstein an der Schweizerischen Landesausstellung teilnehmen darf


Schreiben von Hans Luzius von Gugelberg an die Abteilung für Auswärtiges des Eidgenössischen Politischen Departements, als Durchschlag an Regierungschef Josef Hoop gesandt (rein persönlich und vertraulich) [1]

8.7.1938, Maienfeld

Liechtenstein-Landesausstellung

Dem gestrigen Schreiben, das sehr in Eile abgefasst worden ist, um es noch auf den Abendzug zu bringen, wollte ich noch Folgendes beifügen:

Als wir darauf zu sprechen kamen, ob an der Landesausstellung der Vaduzer Wein mitkonkurriere, sagte mir der Präsident der Winzergenossenschaft, der fürstl. Rat Jos. [Joseph] Ospelt etwas resigniert, man hätte sich erkundigt, sei aber in aller Form vom grossen Landesausstellungskomitee abgewiesen worden - man scheine auch in diesem Falle noch als Fremdkörper angesehen zu werden. [2]

Ich möchte mir erlauben, die Frage aufzuwerfen, ob es nicht aus Gründen allgemeiner Natur angezeigt wäre, nochmals zu prüfen, ob man nicht das Land Liechtenstein in den Rahmen der Ausstellung eingliedern könnte - wenn auch in bescheidenem Umfange. Wir haben ja ein weitgehendes Interesse daran, dass die grossdeutsche Grenze sich nicht bis hinauf nach Sargans ausdehnt. Ich möchte nur nochmals drauf hinweisen, dass die Behandlung der liechtensteinischen Arbeiter als Ausländer eine Zeitlang recht ungünstig auf die gegenseitigen Beziehungen einwirkte, wie auch verschiedene andere Vorkommnisse. Anderseits haben wir ein anerkannt grosses Interesse daran, dass man im Fürstentum sich uns zuwende, was nicht nur allein auf militärischen Erwägungen zum leichtern Schutze des Talkessels Sargans beruht.

Ich glaube, dass nichts mehr dazu beitragen könnte, ein gewisses Zusammengehörigkeitsgefühl zu entwickeln und zu fördern, als wenn man es dem Fürstentum ermöglichen würde, sich - wenigstens in einigen Abteilungen - an unserer Landesausstellung zu beteiligen und ich glaube bestimmt, dass die daraus sich ergebenden Vorteile die eventuellen Nachteile bei weitem aufheben würden.

Ich füge auch noch bei, dass die Winzergenossenschaft Vaduz Mitglied des schweiz. Weinbauvereins ist, so dass man wenigstens der Beteiligung an der Weinprämierung, wo die Platzfrage keine grosse Rolle spielen kann - zustimmen sollte.

Ich habe die Überzeugung, dass die Beteiligung des Fürstentums an der schweiz. Landesausstellung sehr viel dazu beitragen würde, die bestehenden gegenseitigen Beziehungen zu verbessern und neue Relationen zu schaffen. Es handelt sich um eine Frage, die vom Standpunkte der allgemeinen Landesinteressen aus geprüft werden muss und wo nicht allein diejenigen der Ausstellungsleitung ausschlaggebend sein dürfen. Haben wir ein Interesse daran, dass das Fürstentum nicht doch einmal an Gross-Deutschland angeschlossen werde, so sollte diese Gelegenheit nicht unbenutzt bleiben, um die Grundlage zu den guten Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu verbessern und nicht zuletzt auch dem Ausland gegenüber neuerdings zum Ausdrucke zu bringen, dass das Fürstentum wirtschaftlich an uns angeschlossen sei.

Ich gestatte mir deshalb die Anregung, es möchte das Eidg. Polit. Departement prüfen, ob nicht auf den getroffenen Entscheid der Ausstellungsleitung zurückzukommen sei. Da nach den heute geltenden Grundsätzen kaum eine eigene Abteilung "Liechtenstein" in Frage kommen kann, sondern die Eingliederung in die verschiedenen zur Darstellung kommenden Gebiete erfolgen würde, so scheint es wohl möglich, diese gewiss nicht grossen Raum beanspruchende Erweiterung des Ausstellungsplanes zu ermöglichen. [3]

Mit vorzüglicher Hochachtung!

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[1] LI LA RF 179/009/002/007. Handschriftlicher Vermerk Gugelbergs auf dem Schreiben: "An Herrn Dr. Hoop - rein persönlich und vertraulich zur allgemeinen Orientierung, ohne mich weiter in diese Angelegenheit mischen zu wollen, würde es mich freuen, wenn eine Beteiligung des Fürstentums doch noch erreicht werden könnte. Von der Ausstellungsleitung habe ich eine abschlägige Antwort erhalten."
[2] Das Organisationskomitee der Schweizerischen Landesausstellung hatte am 27.4.1938 eine Beteiligung Liechtensteins abgelehnt (LI LA RF 179/009/002/003).
[3] Zum weiteren Verlauf dieser Angelegenheit vgl. LI LA RF 179/009/002/009, 017.