Die Regierung untersagt den Gemeinden, eigenmächtig Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligungen an deutsche Juden zu erteilen


Weisung der Regierung, gez. Regierungschef Josef Hoop, an alle Gemeindevorstehungen [1]

8.4.1933

Alle Gemeindevorstehungen!

Wir übermitteln Ihnen anbei die Abschrift einer Verfügung der Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes in Bern betreffend die Einreise von Israeliten aus Deutschland [2] mit dem Auftrage, Einreisende genau zu beobachten und unbedingt keine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligungen zu erteilen, bevor nicht die Zustimmung der Regierung vorliegt.

Fürstliche Regierung

gez. Dr. Hoop

 

 

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[1] LI LA RF 133/36/005.
[2] Siehe das Rundschreiben Nr. 164 des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements vom 31. März 1933 (LI LA RF 133/36/001).