Der Landtag beschliesst die Ausgabe von Goldmünzen


Protokoll der Konferenzsitzung des Landtags, gez. Landtagspräsident Anton Frommelt, Schriftführer Franz Xaver Hoop und Bernhard Risch [1]

7.5.1931

Es wird zuerst der Entwurf zum Goldmünzengesetz verlesen. Reg.Chef Dr. [Josef] Hoop gibt die nötigen Aufklärungen und bemerkt, dass man in jede Haushaltung ein Zehn- und ein Zwanzigfranken-Stück zu geben beabsichtige. Man denke an eine Bekanntmachung, auf die hin jene, welche auf solche Münzen reflektieren, sich bei der Gemeinde melden können. Dadurch würde manchem vorgebeugt, und die Wünsche der breiten Bevölkerung berücksichtigt.

Es wird sodann dieser Entwurf bezw. Gesetz einstimmig angenommen. [2]

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[1] LI LA LTP 1931/043. Vgl. auch die Verabschiedung des Gesetzesentwurfes in der öffentlichen Landtagssitzung vom 7. Mai 1931 (LI LA LTP 1931/054). 
[2] Siehe Gesetz vom 11. Mai 1931 betreffend die Ausgabe von Goldmünzen der Frankenwährung, LGBl. 1931 Nr. 7.